Erhaltungssatzung „Goethequartier einschließlich Hafenstraße“

Am 03.08.2019 wurde der Beschluss über die Aufstellung der Erhaltungssatzung für das Goethequartier einschließlich der Hafenstraße ortsüblich bekannt gemacht.
Was ist eine Erhaltungssatzung?
Eine Erhaltungssatzung ist eine Satzung, die die Gemeinde zur Erhaltung baulicher Anlagen und schützenswerter Gebietsstrukturen beschließen kann. Sie dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.
Durch die Satzung für das Goethequartier einschließlich der Hafenstraße sollen Hausfassaden und Ortsbilder geschützt werden, die im Zeitraum zwischen 1890 und 1945 entstanden sind.
Was bedeutet die Bekanntmachung der Erhaltungssatzung für Sie?
Planen Sie eine Veränderung, einen Bau, einen Abriss oder eine Nutzungsänderung Ihres Gebäudes im Geltungsbereich, so ist gemäß Baugesetzbuch vorab eine Genehmigung einzuholen. Die Genehmigungspflicht erstreckt sich aufgrund der geplanten Erhaltungssatzung auch auf bauliche Maßnahmen, die ansonsten gemäß den Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei wären. Damit soll sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Bauvorhaben das Gebiet vor ungewollten und nachteiligen Veränderungen geschützt und der besondere städtebauliche Charakter erhalten und bewahrt wird. Die Maßnahmen können also ohne eine entsprechende Genehmigung nicht erfolgen.

Unter der Veränderung am Gebäude sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, die die Veränderung der „äußeren Hülle“ nach sich ziehen.
Zum Beispiel:

  • Veränderung / Austausch von Fenstern
  • Veränderung / Erneuerung von Außentüren
  • Änderung / Erneuerung des Daches
  • Änderung an der Fassade, wie neuer Fassadenanstrich (Farben, Materialien), Anbringung einer Fassadendämmung, Änderung von Fassadenstuckelementen usw.
  • Veränderung / Neuanlegen von Vorgärten
  • Neugestaltung von Ladenfronten (Gewerbe)
  • Anbringung von Markisen
  • Anbringung von Werbeanlagen

Link zum Bekanntmachungstext:
Amtliche Bekanntmachung zur Erhaltungssatzung für das Goethequartier einschließlich der Hafenstraße in Bremerhaven-Lehe(PDF 730,5 KB)

Wo erhalten Sie eine Genehmigung?
Vor Beginn der Maßnahme wenden Sie sich zur Antragstellung bitte an das Bauordnungsamt.

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bauordnungsamt
Fährstr. 20
Technisches Rathaus
27568 Bremerhaven
Ansprechperson:
Heinrich Bade
Amtsleitung
Tel: 0471 / 590-2832
Fax: 0471 / 590-2912
 bauordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de

Flyer ErhaltungssatzungGoethe(PDF 1,0 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)