Magistrat

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt.

Der Magistrat ist neben der Stadtverordnetenversammlung eines der beiden Organe der Stadt. Er besorgt also nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung die laufende Verwaltungsarbeit.

Dem Magistrat gehören nach der Stadtverfassung sowohl ehren- als auch hauptamtliche Dezernenten (Stadträte) an. Die ehrenamtlichen Mitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt werden, müssen in der Mehrzahl sein.

Derzeit wird der Magistrat von sechs ehrenamtlichen und vier hauptamtlichen Mitgliedern gebildet. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister, sein Vertreter ist der Bürgermeister.

Haupt- und ehrenamtliche Magistratsmitglieder, Dezernatsverteilung

Die Aufgaben des Magistrats

Die Geschäftsordnung des Magistrats

Ehemalige Oberbürgermeister