
Stadtverordnetenversammlung
Stimmverteilung Stadtverordnetenversammlung:
SPD 27,0%, CDU 20,3%, BIW 19,6%, GRÜNE 13,7%, AfD 5,9%, DIE LINKE 5,3%, FDP 5,3%, Die PARTEI 1,9%, Piraten 0,9%
Sitzverteilung Stadtverordnetenversammlung:
SPD 13, CDU 10, BIW 9, GRÜNE 6, DIE LINKE 3, FDP 3, AfD 3, Die PARTEI 1
Bis zum Zusammentreten der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung führt die bisherige Stadtverordnetenversammlung die Geschäfte weiter. Die Ausschüsse üben ihre Tätigkeiten über das Ende der Wahlperiode bis zur Bildung neuer Ausschüsse durch die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung aus.
Die Stadtverordnetenversammlung ist in Bremerhaven die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung. Die Stadtverordnetenversammlung überwacht laut der Verfassung für die Stadt Bremerhaven die Amtsführung des Magistrats und beschließt über die Angelegenheiten der Stadt. Als kommunales Vertretungsorgan wird die Stadtverordnetenversammlung alle vier Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie besteht laut Stadtverfassung aus 48 Stadtverordneten und wählt aus ihren Reihen die Stadtverordnetenvorsteherin als Vorsitzende oder den Stadtverordnetenvorsteher als Vorsitzenden.
Die Einzelheiten des kommunalen parlamentarischen Verfahrens werden durch die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geregelt.
Am 1. Juli 2019 hat sich die neue Stadtverordnetenversammlung der 20. Wahlperiode (2019-2023) konstituiert. Zum Stadtverordnetenvorsteher wurde Torsten von Haaren (SPD) gewählt. Einen Lebenslauf sowie weitere Informationen zu den Aufgaben des Stadtverordnetenvorstehers finden Sie hier.
In der konstituierenden Sitzung am 1. Juli 2019 wurde außerdem Irene von Twistern (CDU) als Erste Beisitzerin gewählt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 7. Juni 2023.
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