Bremerhaven: Neue Perspektiven? Ja, bitte!
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Die langfristige politische Unterstützung von Klimathemen und das Engagement der Stadtverwaltung für europäische Kooperationen trägt mittlerweile Früchte: Bremerhavener Partnerinnen und Partner beteiligen sich, zum Teil sogar federführend, in insgesamt neun verschiedenen Interreg-Projekten der aktuellen Förderperiode 2014-2020, die, obwohl sie in verschiedenen Einrichtungen und Fachbereichen verortet sind, Klimaschutz oder Klimaanpassung zum Thema haben. Der von Oberbürgermeister Grantz und der EU-Referentin Claudia Harms verfasste Artikel „Bremerhaven: Neue Perspektiven? Ja, bitte!“ in der BBSR-Fachzeitschrift ‚IzR –Informationen zur Raumentwicklung‘, (Ausgabe 3/2019, November 2019) widmet sich den engen bestehenden Verflechtungen zwischen Bremerhaven und Regionen in Europa am Beispiel einer strategischen Ausrichtung in Hinblick auf EU-geförderte Projekte zum Thema Klimaschutz oder Klimaanpassung.
m Rahmen der EU-Förderprogramme gewährt die EU-Kommission direkte Finanzhilfen an öffentliche oder private Einrichtungen in den Mitgliedstaaten für Projekte, die über nationale Interessen hinaus weisen und mit der Politik der Europäischen Union zusammenhängen. Gefördert werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Forschung, Bildung, Kultur, Regionalpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Umwelt oder Informationsgesellschaft.
Die Gewährung einer EU-Förderung erfolgt jeweils auf der Grundlage eines bestimmten Programms. Für die Teilnahme sind je nach Bereich unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die Generaldirektionen und Kommissionsdienste, die Finanzhilfeprogramme verwalten, veröffentlichen auf ihrer Internetseite ihr Jahresarbeitsprogramm und Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen.
Die Struktur- und Investitionsfonds der EU fördern im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik den Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen. Sie sind nach der Agrarhilfe für die europäische Landwirtschaft der zweithöchste Haushaltsposten der EU und unterteilen sich in fünf Einzelfonds:
INTERREG, oder wie es offiziell heißt, die "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" (ETZ), ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 20 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel im Verkehr, beim Arbeitsmarkt und im Umweltschutz. In Anbetracht dessen, dass die Herausforderungen, vor denen Mitgliedstaaten und Regionen stehen, landes- und regionenübergreifend sind und gemeinsames Handeln auf der jeweiligen territorialen Ebene erfordern, ist die Europäische territoriale Zusammenarbeit umso wichtiger. INTERREG wird in drei Schwerpunkten (sogenannten Ausrichtungen) umgesetzt.
Projektinteressierte aus Bremerhaven und Bremen haben die Möglichkeit der Projektteilnahme in folgenden INTERREG Programmen:
Unter interreg.de finden Sie laufend aktualisierte Informationen über den Stand aller neuen INTERREG Programme.
Aktuelle Informationen zum INTERREG B Nordseeprogramm finden Sie auch auf den Informationsseiten des Deutschen Beratungsnetzwerks für das Interreg IV B Nordseeprogramm unter www. interreg-nordsee.de.
Die EU fördert mit sektoralen Programmen den europäischen und internationalen Austausch von Erfahrungen und Wissen. Diese Förderprogramme bieten vor allem für kollaborative und internationale Aktivitäten eine attraktive Alternative zur nationalen Strukturförderung, z. B. in Gesundheit, Kultur, Transport/Logistik, Telekommunikation, etc..
Horizon Europe ist das Nachfolgeprogramm von Horizont 2020 und damit das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Die Inhalte orientieren sich an wichtigen gesellschaftlichen Fragestellungen wie zum Beispiel Gesundheit, nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung. Ein zentrales Ziel ist es, Exzellenz in der europäischen Wissenschaft zu fördern.
Das EU-Rahmenprogramm beruht auf drei Pfeilern. Diese Pfeiler sind „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ sowie „Innovatives Europa“. Ergänzt werden sie durch den Bereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes“.
Der zweite Pfeiler "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" umfasst sechs Cluster und ist aufgrund der gesellschaftlich relevanten Themenvielfalt auch für Städtische Verwaltungen von hohem Interesse:
Jedes EU-Programm enthält eigene Vergabebedingungen wie Ziele, Themen, Zeitplan, verfügbares Budget, etc. Bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen die Antragsteller innerhalb einer Ausschlussfrist einen Projektvorschlag einreichen, der den angestrebten Zielen entspricht und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anträge werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien geprüft und bewertet. Die Entscheidung wird dem Antragsteller mitgeteilt.
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