Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Bannerwerbung auf bremerhaven.de

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Für die Werbung auf bremerhaven.de gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Preisliste und den technischen Vorgaben getroffenen Bestimmungen. Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen.
Inhalt des Vertrags ist die entgeltliche Zurverfügungstellung von Flächen zum Zwecke der Aufnahme von Werbung auf www.bremerhaven.de oder den hierarchisch nachgeordneten Web-Seiten, soweit sie redaktionell zu bremerhaven.de gehören.

2. Definitionen

Als "Auftraggeber" wird nachfolgend der Werbetreibende, als "Auftragnehmerin" die b.i.t.  GmbH bezeichnet.
"Werbung" im Sinne des Vertrages kann bestehen aus Bildern, Texten oder Flächen, die nach Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung auslösen. Sollen akustische Mittel als Werbung eingesetzt werden, so bedarf dies besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3. Abschluss des Vertrages

Der Vertragsschluss erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung der Auftragnehmerin.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit sich nicht aus der Preisliste ein anderes ergibt, verstehen sich die angegebene Preise zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Beträge werden mit Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin fällig. Diese erfolgt in der Regel vor Beginn des Werbungszeitraumes.

5. Werbebeschränkungen

(a) Der Auftraggeber garantiert für die Rechtmäßigkeit der Werbung. Soweit eine Weiterleitung durch die eingesetzte Werbung erfolgt, gilt diese Garantie auch für die Inhalte, auf die eine Weiterleitung erfolgt.
Die Werbung richtet sich an Internetnutzer in Deutschland; die Rechtmäßigkeit der Werbung bestimmt sich daher nach deutschem Recht.
Die Werbung darf dabei insbesondere nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder mit den Grundsätzen eines für die Seestadt Bremerhaven werbenden Stadtportals unvereinbar sein.

(b) In einer Veröffentlichung der Werbung durch die Auftragnehmerin liegt keine Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Regelung des Abs. 1. Die Auftragnehmerin darf Werbung, die gegen die Regelung des Abs. 1 verstößt, sperren oder entfernen, ohne dass hierdurch der Anspruch der Auftragnehmerin auf Zahlung der Vergütung entfällt oder andere Ansprüche des Auftraggebers entstehen.

6. Abwicklung des Auftrags und Obliegenheiten

(a) Der Auftraggeber liefert die Werbung entsprechend den von der Auftragnehmerin mitgeteilten technischen Vorgaben und spätestens drei Werktage vor Beginn des Werbungszeitraums. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass die Werbung frei von Computerviren oder anderem schädlichen Programmcode ist und setzt hierfür Schutzprogramme ein, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.

(b) Die Platzierung der Werbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen der Auftragnehmerin; sie wird hierbei die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen. Die Werbung kann dabei von der Auftragnehmerin als solche kenntlich gemacht werden. Die Werbung darf keine Systemumgebung eines Betriebssystems vortäuschen.

(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in bremerhaven.de eingestellte Werbung unverzüglich zu prüfen und Fehler innerhalb drei Werktagen nach erstmaliger Schaltung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Werbung als abgenommen.

(d) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm während der Vertragslaufzeit gewünschte Änderungen an der Werbung. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, Änderungsbegehren im Einzelfall nach billigem Ermessen und unter Beachtung der berechtigten Interessen des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere wenn durch die geänderte Werbung gegen die Regelungen dieses Vertrages verstoßen würde.

7. Rechte an der Werbung

Der Auftraggeber versichert der Auftragnehmerin, Inhaber sämtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, zu sein, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind und überträgt diese Rechte in dem erforderlichen Umfang auf die Auftragnehmerin.

8. Gewährleistung

(a) Die Auftragnehmerin gewährleistet für ihre eigene Systeminfrastruktur im Rahmen des technischen Standards die übliche Wiedergabequalität sowie eine Serververfügbarkeit der Werbung von 98 v.H. Bei danach ungenügender zeitlicher oder qualitativer Wiedergabe der Werbung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Schaltung einer fehlerfreien Werbung im Umfang der Fehlerhaftigkeit. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit dieser Ersatzwerbung bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(b) Es bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin, soweit die Werbung aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin liegen und von ihr nicht zu vertreten sind, nicht, nur teilweise oder nur in mangelhafter Qualität erfolgt, insbesondere wegen hard- oder softwarebedingter Störungen der Funktionsfähigkeit des Internets, der Systeminfrastruktur Dritter oder aus vergleichbaren Gründen.

9. Allgemeine Haftung

Sofern von Dritten gegenüber der Auftragnehmerin angebliche Schadenersatz-, Unterlassungs- oder andere Ansprüche in Bezug auf die Werbung geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber die Auftragnehmerin von diesen Ansprüchen freistellen und die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung übernehmen.
Im übrigen haften die Parteien einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

10. Laufzeit des Vertrages und Kündigung

Sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des darauf folgenden Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

11. Schlussbestimmungen

(a) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in Bremerhaven. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(b) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich widerspricht. Vertragliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(c) Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sollen sodann durch solche Bestimmungen ersetzt werden, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich entsprechen.