Überörtliche Planungen

Überörtliche Planungen / Regionalplanung / Planfeststellungsverfahren

Die städtische Planungshoheit erstreckt sich im Rahmen der Flächennutzungsplanung als der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde auf das gesamte Stadtgebiet Bremerhavens.

Darüber hinaus gibt es außerdem übergeordnete Belange und Fachplanungen sowie Bauleitplanungen von Nachbargemeinden, die beachtet bzw. abgestimmt werden müssen und ein hoheitliches Handeln der Stadt Bremerhaven erfordern. Dies sind z.B. die gesetzlich geregelte Landes- und Regionalplanung in Niedersachsen mit dem Leitziel "gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und zu erhalten" sowie sog. Raumordnungs- bzw. Zielabweichungsverfahren (z.B. für neue Autobahnen oder große Einzelhandelsansiedlungen) und eine Vielzahl von übergeordneten Fachplanungen und Planfeststellungsverfahren  (wasserwirtschaftliche, naturschutzrechtliche und verkehrliche Fachplanungen etc.). Die entsprechenden fachlichen Stellungnahmen der Stadt Bremerhaven zu diesen übergeordneten bzw. überörtlichen Planungen werden federführend vom Stadtplanungsamt erarbeitet. Zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB werden hierzu die Einzelstellungnahmen der Ämter gebündelt und ggfs. zur Herstellung einer Beschlusslage im Magistrat in einer Magistratsvorlage zusammengefasst. Der jeweilige Verfahrensträger wird über die gesamtstädtische Stellungnahme der Stadt Bremerhaven informiert.

Die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der verfahrensmäßigen Abwicklung der Planfeststellungsverfahren erfolgt  für den jeweiligen Verfahrensträger in Amtshilfe beim Stadtplanungsamt.

Bei der Landesplanung ist in Bremerhaven von einer Sondersituation auszugehen. Aufgrund der Stadtstaatenklausel in § 13 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ersetzt ein Flächennutzungsplan im Lande Bremen das Landesraumordnungsprogramm und erfüllt damit zusätzliche regionale und landesplanerische Funktionen.

Außerdem dokumentiert sich die staatliche Hoheitsaufgabe Raumordnung und Landesplanung im Lande Bremen in der Zusammenarbeit mit dem Bund und den übrigen Bundesländern innerhalb der Ministerkonferenz für Raumordnung, mit den norddeutschen Ländern im Rahmen der Konferenz Norddeutschland und insbesondere mit dem Nachbarland Niedersachsen innerhalb der institutionalisierten Metropolregion Bremen- Oldenburg im Nordwesten, wobei die Stadt Bremerhaven in diese Gremienstruktur eingebunden ist.

Während die großräumige Kooperation auf der Ebene der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten vor allem strukturpolitisch ausgerichtet ist und insofern eine besondere intensive Einbindung der Wirtschaft (und Wissenschaft) erfordert, handelt es sich bei den Kooperationsbedarfen im engeren stadtregionalen Umfeld vor allem um die planerische Bewältigung der klassischen Stadt-Umland-Probleme. Eine entsprechende Fokussierung der regionalen Zusammenarbeit erfolgt in der Region Bremerhaven mit dem Regionalforum Bremerhaven.