Sicherung der Bauleitplanung

und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Diese Abteilung des Stadtplanungsamtes ist Ansprechpartner für alle mit Bautätigkeiten befassten Bürger und Interessenten. Es erfolgt hier eine Beratung von Architekten und Bauherren rund um den Grundstückserwerb und das Bauen, was sich letztlich auch finanziell vorteilhaft für diesen Kundenkreis auswirken kann.

Bei der Abwicklung eines Bauvorhabens zeigt sich immer wieder, dass vorhandene Bebauungspläne nicht einfach zu lesen sind. Sogar Fachleute haben in dem einen oder anderen Bereich des komplizierten Baurechts Wissenslücken. Daher ist die fachliche Kompetenz im Stadtplanungsamt zu diesen Problembereichen immer wieder gefragt: Es ergibt sich Erläuterungsbedarf zur Bauweise (offen/geschlossen), Baulinien, Baugrenzen und anderen Aspekten des geplanten Bauvorhabens. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens danach, ob es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Beurteilung dieser komplexen Fragestellung ist sehr stark von der Rechtsprechung geprägt. Daher ist auch hierzu die verbindliche und präzise Beratung durch das Stadtplanungsamt angebracht.

Durch entsprechende Regelungen in der Landesbauordnung werden bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (z. B. Einfamilienhäuser) im Rahmen des sogenannten "Freistellungsverfahrens" bearbeitet. Der hierfür erforderliche Antrag wird direkt beim Stadtplanungsamt gestellt. Es wird dann innerhalb von vier Wochen geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Baugenehmigung vorliegen. Beachtenswert ist bei dieser Verfahrensform, dass für etwaige Rechtsmängel die Bauherren und Entwurfsver-fasser selbst haften.

Seit den frühen 70er Jahren wird in Bremerhaven die städtebauliche Sanierung betrieben. Dieses Instrument bildet im Rahmen der Städtebauförderung durch eine Umorientierung zu dem Programmbereich "Stadtumbau" und der damit verbundenen Minderung der Bundesmittel zwar nicht mehr den Schwerpunkt, ist aber immer noch ein gutes Mittel zur Verbesserung der Situation innerhalb eines Sanierungsgebietes. Oberstes Ziel ist hierbei immer die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse in dem Sanierungsgebiet. Dies geschieht zum einen durch die Beseitigung von Mängeln in der Bebauung wie beispielsweise Restaurierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Zum anderen können aber auch sogenannte städtebauliche Missstände die Lebensqualität in einem Stadtteil beeinträchtigen. Dazu gehören Verkehrsprobleme und fehlende Infrastruktur. Durch die Beseitigung der Mängel und Missstände und die Schaffung neuer Strukturen sorgt auch die Stadtsanierung dafür, dass Problemgebiete nach und nach -wieder- zu intakten und lebenswerten Quartieren werden.

Die einzelnen Renovierungs- und Neubaumaßnahmen werden im Zuge der Sanierung direkt mit den Hauseigentümern und Mietern abgestimmt. Für die Immobilienbesitzer von Hausbesitz innerhalb eines Sanierungsgebietes ergeben sich durch die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes viele Vorteile: Einerseits können finanzielle Förderungen für Restaurierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, andererseits werden die Sanierungsausgaben steuerlich besonders begünstigt. Welche Förderungsmöglichkeiten es gibt, erfahren die Betroffenen direkt bei den Stadtsanierern.

Die Aufgaben der Stadtsanierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Vorbereitung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen

  • Verfahrensbearbeitung und Koordination
  • Städtebauliche Untersuchungen, Analysen, Gutachten
  • Kommunikation mit Eigentümern, Mietern, Bauherren
  • Planungen, Berichte, Vorlagen

Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen

  • Verfahrensleitung und Koordination
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation mit Eigentümern, Mietern, Bauherren
  • Kosten- und Finanzierungsberechnungen
  • Verhandlungen mit Bauherren und Architekten
  • Beratung/Auskünfte an Betroffene
  • Stellungnahmen zu genehmigungspflichtigen Vorgängen (Bauanträge, Kaufverträge, Grundschuldbestellungen etc.)

Gegenwärtig besteht innerhalb des Stadtgebietes von Bremerhaven lediglich noch das Sanierungsgebiet "Alte Bürger". Die "Alte Bürger" - früher legendäre Meile Bremerhavens - soll in neuem Glanze erstrahlen. Die Gebäude sollen renoviert und modernisiert sowie Jahrhundertwendefassaden wiederhergestellt werden. Verkehrsberuhigung, Parkraumbe-wirtschaftung und die bereits geschaffene Kultureinrichtung "Kunst und Nutzen" sollen das Gebiet um die "Alte Bürger" wieder aufwerten.

Zusätzlich zu ihrer planungsrechtlichen Hauptaufgabe und der städtebaulichen Sanierung ist die Abteilung "Sicherung der Bauleitplanung und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen" auch die administrative Einheit des Stadtplanungsamtes - sie kümmert sich um alle Verwaltungsangelegenheiten insbesondere um die Aufstellung und Überwachung des Haushaltes.

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Abteilungsleitung
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