Was muss ich beachten?

Das Stadtarchiv ist grundsätzlich, als stadtgeschichtliches Informationszentrum, eine Dienstleistungseinrichtung, die natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen offen steht. Voraussetzung dafür ist, dass ein berechtigtes Interesse an dem jeweiligen Forschungsthema besteht. Die Benutzung kann demnach vor allem aus wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, amtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Gründen erfolgen. Außerdem dürfen keine Schutzfristen oder andere Hinderungsgründe vorliegen.

Die Grundlagen der Arbeit des Stadtarchivs sind das Bremische Archivgesetz vom 7.5.1991 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, 1991, Nr. 18, S. 159-162) in der Fassung vom 30.5.2013 und die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Bremerhaven vom 27.1.1994 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, 1994, Nr. 8, S. 81-85).

Einige Dienstleistungen, vor allem genealogische Recherchen, die gewerbliche Nutzung und Auftragsarbeiten bei der Reproduktion von Bildern, sind kostenpflichtig.

Siehe auch: Benutzungshinweise

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