Lärmaktionsplan 2014

Der Lärmaktionsplan der Seestadt Bremerhaven der 2. Stufe zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wurde durch den Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 als TOP 4.3 beschlossen. 
Gleichzeitig wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zur Kenntnis genommen. Die zugehörigen Dokumente finden sich am Ende dieser Seite.
Der Aktionsplan wurde bereits an die Landesbehörde zur Meldung an die EU weitergeleitet.

Der Lärmaktionsplan dient gemäß der Umgebungslärmrichtlinie „zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung“. Zur qualitativen und quantitativen Bestimmung der Lärmprobleme wurde auf die Ergebnisse der Lärmkartierung (Lärmkartierung 2012 ; Bürgerinformation zur Lärmkartierung ) zurückgegriffen.

Hauptschwerpunkte des Lärmaktionsplanes sind Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrbahnoberfläche, ergänzt durch Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses und der Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus. „Organisatorische“ Maßnahmen vor allem in der Verkehrs- und Bauleitplanung sollen langfristig dafür sorgen, dass keine neuen Lärmprobleme auftreten und die Entstehung von Lärm verringert wird.
Mit der Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes werden mehr als 16% der Einwohner um mindestens 2 Dezibel entlastet.

Den Ablauf zur Erstellung des Lärmaktionsplanes können Sie hier: Lärmaktionsplanung 2013 nachvollziehen. Den Entwurf des Planes mit der allgemeinen Wirkungsabschätzung zu den Maßnahmen finden Sie hier: Entwurf Lärmaktionsplan 2013

Die Thematik Bahnlärm wurde im vorliegenden Lärmaktionsplan aufgrund der fehlenden aktuellen Kartierungsdaten vom Eisenbahn-Bundesamt noch nicht abschließend behandelt. Nach dem Erhalt der Daten soll in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplan unter erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung fortgeschrieben werden. Dabei ist dann auch eine Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ vorgesehen.