Umweltschutzamt/Untere Naturschutzbehörde

Grashoffstraße 7
3. Obergeschoss
27570 Bremerhaven
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Fahrplanauskunft VBN
Malte Wördemann
Abteilungsleitung Landschaftsplanung Nord
0471 590-2528
Malte.Woerdemann@magistrat.bremerhaven.de
ÖffnungszeitenMo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Hinweis zur Barrierefreiheit
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße
Katja Otte
Abteilungsleitung Landschaftsplanung Süd
0471 590 2278
0471 590 2981
Katja.Otte@magistrat.bremerhaven.de
Aufgaben
Die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde werden durch das Bremische Naturschutzgesetz bestimmt. Im einzelnen werden die Aufgaben nachstehend aufgeführt: Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Biotopschutz, Landschaftspflege, Planen und Umsetzen von Schutz-,Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Aufsicht über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Artenschutz. Hinzu kommen die Aufgaben nach der Bremischen Baumschutzverordnung.
Holzsammeln im Wald
Totholz ist Lebensstätte und Nahrungsgrundlage zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Es trägt mit seinen Abbauprodukten dazu bei, die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu erhöhen und damit die Folgen von Trockenheit wie auch von Starkregenereignissen besser abzupuffern.
In den öffentlichen Wäldern wird daher keine Erlaubnis zum Holzsammeln erteilt. Sogenannte „Holzsammelscheine“ werden nicht ausgestellt.
Privatwaldbesitzer, die das erlauben würden sind der Waldbehörde nicht bekannt.
In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist die Holzentnahme zusätzlich durch die Schutzgebietsverordnungen verboten.
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