Förderrichtlinie zur Förderung der heimischen Imkerei

Förderprogramm – Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Förderprogramm der heimischen Imkerei“ ist eine Möglichkeit, die Imkerei mit Geldern aus dem Haushaltsmittel „Bunte Vielfalt und heimische Imkerei fördern“ voran zu bringen und finanziell zu unterstützen.

Das Umweltschutzamt fördert mit diesen Mitteln die biologische Vielfalt im Kontext der heimischen nicht kommerziellen Imkerei.

Welche Projekte können wir fördern?

Es wird das Ziel verfolgt, die biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern sowie das Thema des Artenverlustes im Hinblick auf den Biodiversitätsverlust mehr in den Fokus zu rücken.

Projekt- oder Konzeptideen wären zum Beispiel

  • Imkerschulungen mit Schwerpunkt „Naturnahes Imkern und Ansprüche von Wildbienen“
  • Konzepte oder Projekte zur Verbesserung des Nahrungsangebotes von Honig- und Wildbienen
  • Schaffung von Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten
  • Anlage von Blühstreifen etc.

Wichtig wäre uns bei dem Projekt…

  • die Verbesserung der Lebenssituation und Schutz von Bienen, Wildbienen sowie weiteren blütenbestäubenden Insekten wie z.B. Tag- und Nachtfalter
  • der Bezug des Projekts zur Erhöhung der Biodiversität
  • Beispielcharakter und Vorreiterfunktion
  • einen kurz bis mittelfristig erreichbaren Projektabschluss
  • eine öffentlichkeitswirksame Aufklärung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Imker:innen, der Imkerverein Wesermünde für Maßnahmen in Bremerhaven sowie natürliche und juristische Personen.

Vor Bewilligung des Antrags darf allerdings noch nicht mit der Maßnahme gestartet worden sein.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Um die finanzielle Förderung zu beantragen, muss das Antragsformular(PDF 398,3 KB) ausgefüllt und unterschrieben per Post oder E-Mail an uns gesendet werden.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhalten die Gelegenheit, ihr Projekt vor dem Bewilligungsgremium vorzustellen. Dieses Bewilligungsgremium prüft die Förderfähigkeit und spricht nach der Stellungnahme ggf. eine Zuwendungsempfehlung aus.

Was genau ist alles förderfähig?

Förderungsfähige Elemente eines Projekts sind

  • die Konzeption und Planung des Projekts
  • die Durchführung des Projektes mit projektbezogenen Sachkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
  • Herstellung von Broschüren zur Wissensvermittlung
  • in Ausnahmefällen auch Personalkosten.

Maßnahmen, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, die regelmäßige Förderung von Einrichtungen, laufende Kosten nach Projektabschluss, Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes oder Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung dienen können leider nicht gefördert werden.

Sie haben Lust die Stadt Bremerhaven ein Stück insektenfreundlicher zu gestalten und haben eine gute Idee? Dann senden Sie uns Ihren Förderantrag zu, wir freuen uns auf Ihre Projektideen.

Gern beantworten wir natürlich auch Ihre Fragen.

Frau Schulz,  alena.schulz@magistrat.bremerhaven.de,  0471 590 3367

Frau Otte,  katja.otte@magistrat.bremerhaven.de,  0471 590 2278

Die komplette Förderrichtlinie können Sie unter dem untenstehenden Link einsehen.