Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes.

Die Aufgaben der Landschaftsplanung gehen im Einzelnen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem daraus abgeleiteten Bremischen Naturschutzgesetz hervor.

In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen erfolgt die Landschaftsplanung seit der letzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Aufstellung von Landschaftsprogrammen oder Landschaftsrahmenplänen. Aufgrund der geringen Flächengröße der Stadtstaaten ersetzen die Landschaftsprogramme die bisherigen Landschaftspläne.

Im Bremischen Naturschutzgesetz ist in §4 festgesetzt worden, dass die überörtlichen und örtlichen Darstellungen der Landschaftsplanung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§11 Absatz 4) im Landschaftsprogramm erfolgen.
 

Die Landschaftsprogramme sollen:

  • den Zustand von Natur und Landschaft analysieren und bewerten
  • die Naturgüter Boden, Wasser, Luft und Klima dabei ausführlich berücksichtigen
  • die natürlich und historisch gewachsene Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensgemeinschaften sichern und entwickeln

Auf die Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft folgt die Festlegung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Berücksichtigung der landschaftsplanerischen Ziele erfolgt im Wesentlichen über die Bauleitplanung, aber auch über Pläne auf Stadtteilebene, wie z.B. im Rahmenkonzept „Geestemünde geht zum Wasser“, das seit 2012 gemeinsam von Stadtplanungsamt, Gartenbauaumt und Umweltschutzamt umgesetzt wurde.

Landschaftsplan Nr.1 Wurster Marsch(PDF 12,8 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

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