Anfang Mai 2014 ist die Angebotsfrist für das größte Einzelgewerk im Zusammenhang mit dem Bau des Hafentunnels Cherbourger abgelaufen. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Baumaßnahme des Hafentunnels - den Tiefbau, die Herstellung der Unterwasserbetonsohle, der Seitenwände, des Deckels und die daran anschließende Verfüllung der Tunnelbaustelle. Im Zuge der Auswertung der Bewerbungen hat sich gezeigt, dass das günstigste Angebot rund sechs Prozent höher liegt, als die ursprüngliche Berechnung.
Veröffentlichungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz
Eine Zusammenfassung ortsgesetzlicher Vorschriften und anderer wichtiger Regelungen für die Stadt Bremerhaven finden Sie im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen (Ortsrecht Bremerhaven). Die Stadt Bremerhaven übernimmt jedoch keine Gewähr für die korrekte Wiedergabe des Textes. Maßgeblich ist der im Gesetzblatt bzw. im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlichte Wortlaut.
Die nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente der Dienststellen des Magistrats können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.
Der Bau des Hafentunnels an der Cherbourger Straße ist für die Zukunft des Umschlags in den Überseehäfen unerlässlich. Darauf weist Oberbürgermeister Melf Grantz hin. "Dieser Tunnel ist ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Hafeninfrastruktur. Durch die verlässliche Verkehrsanbindung an die Autobahn 27 sichern wir die Zukunft unserer Häfen und damit verbunden auch die vielen Arbeitsplätze, die mit dem Hafenumschlag verbunden sind", sagte OB Grantz.
Der Hafentunnel Cherbouger Straße kann gebaut werden. Die Stadt Bremerhaven hat eine einvernehmliche Lösung mit dem letzten verbliebenen Kläger gegen die Baumaßnahme gefunden. Oberbürgermeister Melf Grantz: "Das ist ein bedeutsamer Tag für Bremerhaven und ein Meilenstein für die Hafenentwicklung. Nach einem langen politischen Weg und dem Antrag auf Planfeststellung im Februar 2011, sind wir gemeinsam mit allen Beteiligten bei diesem wichtigen Projekt nun am Ziel angekommen."
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Hafentunnels an der Cherbourger Straße ist rechtmäßig. Zu diesem Urteil ist heute das Verwaltungsgericht Bremen gekommen. Gegen das Urteil können die Kläger binnen eines Monats Berufung einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dann unmittelbar mit dem Bau des Hafentunnels begonnen werden. Geklagt hatten drei Anwohner der geplanten Tunneltrasse.
Im Klageverfahren des Naturschutzverbandes BUND gegen die geplante Weservertiefung soll nun der Europäische Gerichtshof einen Fragenkatalog vorgelegt bekommen (BVerwG- AZ 7 A.20.11 - siehe auch heutige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts unter www.bverwg.de). Inhalte sind Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
In seiner heutigen Sitzung hat der Magistrat dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bau des Hafentunnels Cherbourger Straße mehrheitlich zugestimmt und eine gleichlautende Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen. Bereits im Vorfeld hatte der Bauausschuss Grünes Licht für die Flächennutzungsplanänderung gegeben.
Nachdem die Verträge mit der Hafenwirtschaft unterzeichnet worden sind, hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr nun den Planfeststellungsbeschluss für den Hafentunnel erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 2. Januar 2013 bis einschließlich 15. Januar 2013 im Stadtplanungsamt der Stadt Bremerhaven, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven, ausgelegt.
An der Geeste soll ein neues Sperrwerk für den Hochwasserschutz gebaut werden. Dafür hat sich der Magistrat in seiner heutigen Sitzung ausgesprochen. Unter den drei möglichen Alternativen hat sich der Magistrat für die Variante 2 entschieden - den Bau eines neuen Sperrwerks in Höhe des ehemaligen Fährhauses.
Bremerhaven bekommt nach vierjähriger Pause wieder eine Helgoland-Fähre. Bereits zum 11. Mai will die Cuxhavener Reederei Cassen Eils mit ihrem Fahrgastschiff "Fair Lady" die Verbindung von der Seebäderkaje zur roten Felseninsel in der Nordsee aufnehmen. Die Verhandlungen der Stadt mit dem Unternehmen sollen so schnell wie möglich unter Dach und Fach gebracht werden. Neben Cassen Eils hat sich auch die Sylter Reederei Adler für den Helgolandverkehr beworben.
Die Abwasserentsorgung in der Seestadt wird teurer. Voraussichtlich zum 1. März steigt die Kanalbenutzungsgebühr um durchschnittlich 9,5 Prozent. Die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) begründen die Anhebung vor allem mit dem drastischen Rückgang beim Frischwasserverbrauch.