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Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ in Bremerhaven
Ziel des neuen Programmes ist es, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und der Ungleichheit zwischen den Quartieren entgegenzuwirken. Der Bekämpfung von Armut, insbesondere Kinderarmut kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der Schwerpunkt der Maßnahmen und Projekte soll daher in den Quartieren mit besonders großen sozialen Herausforderungen liegen.
Mit dem Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ sollen Initiativen und Einrichtungen vor Ort unterstützt, öffentliche Infrastrukturen ausgebaut und gestärkt und städtebauliche sowie funktionale Missstände abgebaut werden.
Ein besonderer Schwerpunkt von „Lebendige Quartiere“ liegt auf dem Ausbau und der Weiterentwicklung von Quartierszentren bzw. Angeboten, Einrichtungen und Netzwerken, die durch die Bündelung niedrigschwelliger, sozialraumorientierter, generationenübergreifender und interkultureller Angebote zum sozialen Ausgleich in den Quartieren und in der Stadt beitragen.
Bremerhaven und Bremen besitzen im Rahmen von „Lebendige Quartiere“ unterschiedliche Förderschwerpunkte. In Bremerhaven konzentrieren sich die Aktivitäten auf folgende vier Maßnahmenbereiche:
- Interdisziplinäre und inklusive Quartierszentren und Freizeit-Treffpunkte,
- Stärkung „auffälliger“ Altbauquartiere
- Impulsprojekte und
- Absicherung wichtiger Bedarfsträgerschaften und Stadtteilaktivitäten durch einen Innovationstopf
Für die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten stehen Bremerhaven für den Zeitraum 2020/2021 jeweils 400.000 EUR im Rahmen des Landesprogramms zur Verfügung.
Anträge können jederzeit für alle Maßnahmenbereiche eingereicht werden. Die kommende Antragsfrist läuft bis zum 15. August 2023. Eventuell wird es zum Jahresende 2023 noch eine weitere Antragsfrist geben.
Der Maßnahmenbereich „Innovationstopf“ soll für kleinere Projekte mit überschaubarem Finanzierungsbedarf von i.d.R. 5.000 – 10.000 Euro zur Verfügung stehen, u.a. für gemeinnützige Initiativen und Vereine. Er besitzt eine eigene Förderrichtlinie und ein separates Antragsformular.
Die Förderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine dezernatsübergreifende Steuerungsrunde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die vorgelegten Anträge.
Geförderte Maßnahmen und Projekte müssen sich an den jeweiligen lokalen Bedarfen und Handlungsmöglichkeiten orientieren, fügen sich in die Gebietsstrategie (z.B. Integrierte Handlungs- oder Entwicklungskonzepte IHK/IEK – sofern vorhanden) ein und bringen sich konstruktiv in die Quartiersentwicklung ein.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Behörden oder Eigenbetriebe. In Frage kommen also u.a. auch Vereine und Initiativen.
Interessierte / Antragstellende können sich wenden an
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Stadtplanungsamt
Anja von Eitzen-Peuster
Technisches Rathaus
Fährstraße 20
27568 Bremerhaven
Anja.vonEitzen-Peuster@magistrat.bremerhaven.de
0471 590 3293
oder an
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sozialreferat V/1
Klaus-Martin Hesse
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42
27576 Bremerhaven
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