Lärmkartierung 1. Stufe

In der ersten Phase der Kartierungspflicht nach der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG - PDF)
waren die Hauptverkehrswege mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von mehr als 16.438 Fahrzeugen (> 6 Mio. Kfz/a) zu kartieren. Um homogene Lärmkarten zu erhalten, wurden auch Hauptverkehrsstraßen mit weniger als 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr in die Kartierung einbezogen.
Im Rahmen der zweiten Phase der Lärmkartierung im Jahr 2012 erfolgt die Kartierung Bremerhavens als Ballungsraum. Dann werden bereits Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr einbezogen, ebenso wie Industrie- und Gewerbelärm.

Bericht Lärmkartierung Bremerhaven 2007(PDF 153,5 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)
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Bahnlärm

Die Lärmbelastungen für die bundeseigenen Schienenwege wurden durch das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Lärmkartierung berechnet. Die daraus ermittelten Lärmkarten und Statistiken über die Betroffenenzahlen können auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamtes eingesehen werden.