Vorbeugende Gefahrenabwehr

Die Mitarbeiter/innen der Vorbeugenden Gefahrenabwehr beraten Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der Planung von Neu- und Umbauten und bei Nutzungsänderungen in allen Bereichen des Brandschutzes.

Für die Genehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren (Bauordnungsamt) erstellt die vorbeugende Gefahrenabwehr brandschutztechnische Stellungnahmen, die als Auflagen in die Baugenehmigungen Eingang finden und dazu beitragen, die vom Gesetzgeber definierten Schutzziele zu erfüllen. Für größere Veranstaltungen werden brandschutztechnische Anforderungen definiert und kontrolliert. Es werden anlassbezogene Brandschauen (nachträgliche Bewertung der Brandschutzinfrastruktur) durchgeführt, aus denen dann Empfehlungen bzw. Forderungen bezüglich des Brandschutzes erwachsen können.

Der Fachbereich Vorbeugende Gefahrenabwehr unterweist Betriebe im betrieblichen/organisatorischen Brandschutz, um Gefahren im täglichen Arbeitsleben zu minimieren. Außerdem erfolgt die Abnahme von baurechtlich und brandschutztechnisch geforderten und bei der Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, sofern sie den technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr Bremerhaven (TAB) und den allgemeinen Regeln oder dem Stand der Technik entsprechen.

Ferner unterstützt der Fachbereich Kindergärten und Schulen bei der Brandschutzerziehung, indem er Mitarbeiter/innen in die Einrichtungen entsendet, die vor Ort das Erkennen und den Umgang mit Gefahren vermitteln.

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Feuerwehr Bremerhaven

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27570 Bremerhaven
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