Umweltschutzamt/Wasserbehörde

Grashoffstraße 7
3. Obergeschoss
27570 Bremerhaven
Zum Stadtplan
Route planen
Fahrplanauskunft VBN
Niels Jagsch
Abteilungsleitung
0471 590-2777
Niels.Jagsch@magistrat.bremerhaven.de
ÖffnungszeitenMo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Nutzen Sie bitte auch unseren virtuellen Beratungsservice (Link unten)
Hinweis zur Barrierefreiheit
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Nutzen Sie bitte auch unseren virtuellen Beratungsservice (Link unten)
Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße
Mit dem virtuellen Beratungsservice haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit mittels Videokonferenz mit zuständigen Ansprechpersonen ins Gespräch zu kommen und sich virtuell beraten zu lassen.
Aufgaben der Wasserbehörde
Aufgabe der Wasserbehörde ist u.a. der Schutz und die Überwachung der Gewässer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven. Dieses umfasst:
- die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen)
- das Grundwasser
- die Reduzierung von potentiell schädlichen Einflussfaktoren auf die Gewässer, durch die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
- eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
- eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
- die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
- eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“
Rechtsgrundlagen für das Handeln der Wasserbehörde sind neben dem Wasserhaushaltgesetz (WHG) insbesondere das Bremische Wassergesetz (BremWG), die Schutzgebietsverordnungen und die Anlagenverordnung in der jeweils jültigen Fassung.
Die Wasserbehörde erteilt Ihnen gern bei folgenden Themen Auskunft:
- Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen
- Überwachung der oberirdischen Gewässer
- Überwachung des Grundwassers
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
-
Information zu wasserwirtschaftlichen Fragen
Außerdem werden von der Wasserbehörde verschiedene Projekte durchgeführt bzw. betreut, die aus Mitteln der Abwasserabgabe und der Grundwasserentnahmegebühr finanziert werden.
Hinweis auf Förderprogramme
Förderprogramm Regenwasserbewirtschaftung
Förderung von Dachbegrünungen, Entsiegelungen und Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser (gem. Beschluss der Staatlichen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz – 20. WB am 04.12.2019). Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier: http://bremer-umwelt-beratung.de/foerderprogramme.html
Förderprogramm zur Inspektion von privaten Abwasserkanälen
Die Inspektion privater Abwasserkanäle wird ab November 2020 gefördert. Damit Grundwasser und Böden vor Verunreinigungen geschützt werden, dürfen keine Schadstoffe aus den Abwasserkanälen in den Boden gelangen. Während das öffentliche Kanalnetz systematisch untersucht wird, wissen private Eigentümer und Eigentümerinnen oft nichts über den Zustand der Abwasserleitungen auf ihren Grundstücken. Wenn Schäden an privaten Kanälen lange unentdeckt bleiben, kann das zu Problemen für das Gebäude und für die Umwelt führen. Hier setzt nun das neue Förderprogramm des Landes Bremen an. Für die Untersuchung des Kanals kann ab 01. November 2020 ein Zuschuss von 35 Prozent der Kosten, maximal jedoch 250 Euro beantragt werden. So können mögliche Schäden frühzeitig erkannt werden und sowohl das eigene Gebäude als auch die Umwelt geschützt werden."
Anträge können bei der "Bremer Umwelt Beratung" unter 0421 7070100 oder im Internet: https://www.bremer-umwelt-beratung.de/Foerderprogramme-Kanalzustandserfassung.html gestellt werden. Dort können sich Interessierte auch beraten lassen.
Weiterführende Links
Dokument herunterladen(PDF 9,0 KB)
Dokument herunterladen(PDF 246,3 KB)
Dokument herunterladen(PDF 320,4 KB)
Dokument herunterladen(PDF 218,7 KB)
Bewerbungsfrist: 07.10.2023
Stellenwert: - Entgeltgruppe 9b TVöD (Entgeltordnung/VKA) -.
Bewerbungsfrist: 07.10.2023