Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind alle Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen), Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen einschließlich Rohrleitungen und Abfüll- bzw. Lagerplätze.

z. B.: Heizöllagerung in Wohnhäusern, Altölsammelanlagen, Kraftstofftanks, Gebindelager