Überwachung der Oberflächengewässer

Gewässer dienen u. a. der Entwässerung von Grundstücken und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Dabei ist es Aufgabe der Gewässerunterhaltung, einen naturnahen Gewässerzustand zu erhalten oder zu entwickeln.

Um dieses sicherzustellen, müssen Gewässer regelmäßig unterhalten werden. Dazu gehören u. a. das Mähen der Böschungen, das Entkrauten der Sohle, das Zurückschneiden von Sträuchern und das Entfernen nicht genehmigter Einbauten. Unterhaltungspflichtig sind grundsätzlich die Anlieger der Gewässer und zwar jeweils bis zur Gewässermitte.

Bei Bedarf, z. B. bei wiederholten Beschwerden, führt die Wasserbehörde Gewässerschauen durch. Diese werden rechtzeitig angekündigt, so dass die Betroffenen die Möglichkeiten haben, die Gräben vorher ordnungsgemäß zu unterhalten.

Bei der Schau werden die betroffenen Gewässer abgegangen und Unterhaltungsmängel, nicht genehmigte Einbauten und unzulässige Gewässerbenutzung festgehalten. Der Unterhaltungspflichtige wird dann schriftlich aufgefordert, das Versäumte nachzuholen. Außerdem hat er die Kosten der erforderlichen Nachschau zu tragen.

Für die Überwachung der Gewässergüte werden in regelmäßigen Abständen Wasserproben - verteilt auf das gesamte Stadtgebiet - entnommen und durch ein anerkanntes Labor untersucht.

Nach Auswertung der Ergebnisse werden Vorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität erarbeitet.