Brunnen zur Gartenbewässerung

Sie möchten einen Brunnen in Ihrem Garten errichten? Dann brauchen Sie entweder eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung (innerhalb eines Wasserschutzgebietes) oder müssen die Errichtung des Brunnens anzeigen (außerhalb eines Wasserschutzgebietes).

In Zeiten immer trockenerer Sommermonate steigt der Bedarf an Gießwasser für den Garten. Ein eigener Brunnen im Garten, der das Grundwasser aus dem Boden befördert, ist vielerorts eine Alternative zum kostbaren Trinkwasser.

Liegt der Standort des geplanten Brunnens in einem Wasserschutzgebiet, brauchen Sie für die Errichtung des Brunnens eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung.

Wenn sich der Standort des Brunnens außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, müssen Sie die Errichtung des Brunnens anzeigen.

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan
  • Zustimmung Eigentümer:in

Sie können den Antrag auf Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Anzeige über den Online-Service und schriftlich stellen. 

Online-Beantragung:

  • Nutzen Sie den Online-Service. Den Link finden Sie unter "Formulare". 
  • Der Online-Service führt Sie komfortabel durch den Antrag. 
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.  

Schriftliche Beantragung (per Post, per Mail):

  • Füllen Sie das Antragsformular aus. Sie finden es unter „Formulare“.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit den benötigten Unterlagen an das Umweltschutzamt/Wasserbehörde.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 bis 2 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

73,00 Euro Die Gebühr richtet sich nach der Kostenverordnung. Diese finden Sie unter "Formulare" - "Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)".