Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt

Fährstraße 20
Technisches Rathaus
27580 Bremerhaven
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Hinweis zur Barrierefreiheit
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Zugang: über den rechten Eingang an der Fährstraße - weiterer Aufzug in die oberen Etagen den Flur entlang
Parken: Behindertenparkplatz am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im EG (verschlossen)
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Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremerhaven
Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken für das Stadtgebiet Bremerhaven. Er erhält von den beurkundenden Stellen alle Grundstückskaufverträge, sammelt und analysiert diese und berichtet jährlich nach der Auswertung der Kaufpreissammlung über die Entwicklung auf dem Bremerhavener Grundstücksmarkt. Er veröffentlicht u.a. die Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht. Diese Daten verhelfen den Marktteilnehmern und sonstigen Interessierten zu einer besseren Einschätzung des Marktes und erhöhen damit die Transparenz des gesamten Grundstücksmarktes einschließlich seiner Teilmärkte. Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium. Seine sachverständigen und marktkundigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen.
Rene Seemann
0471 590-3334
Rene.Seemann@magistrat.bremerhaven.de
Johanna Rabenstein
0471 590-3354
Johanna.Rabenstein@magistrat.bremerhaven.de
Den Gutachterausschuss in Bremen erreichen Sie über folgenden Link
Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremerhaven ermittelt und aktualisiert alle zwei Jahre für das gesamte Stadtgebiet durchschnittliche Richtwerte für Bauland im erschließungsbeitragsfreien Zustand. Die Bodenrichtwerte werden für Wohn- und Mischgebiete sowie für Gewerbebauflächen ausgewiesen und sind in der Bodenrichtwerkarte dargestellt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremerhaven veröffentlicht jährlich einen Grundstücksmarktbericht, der Einblick in das Geschehen des Grundstücksmarktes des zurückliegenden Jahres vermittelt. Grundlage dieses Berichtes sind statistische Auswertungen der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses registrierten Kaufverträge. Grafische Darstellungen ermöglichen die Anschaulichkeit der Marktentwicklung und damit die Transparenz der Teilmärkte.
In gemeinsamer Zusammenarbeit der vier Interessenvertreter Mieterverein Bremerhaven e. V., Haus & Grund Bremerhaven e. V., Ring Deutscher Makler, Fachverband Bremerhaven e. V. und Magistrat der Stadt Bremerhaven - Vermessungs- und Katasteramt/Geschäftsstelle Gutachterausschuss wird alle 2 Jahre ein Mietspiegel für die Stadt Bremerhaven herausgegeben. Der Mietspiegel Bremerhaven bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremerhaven erstellt gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen, von Rechten an Grundstücken sowie über die Höhe von Entschädigungen für den Rechtsverlust bzw. bei anderen Vermögensnachteilen. Antragsteller können private Eigentümer und Behörden sein (weitere Antragsberechtigungen siehe §193 BauGB).
Die Notare haben die von ihnen beurkundeten Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. In der Geschäftsstelle werden die Verträge ausgewertet und um weitere wertrelevante Daten ergänzt. Mit Hilfe dieser gesetzlich verankerten Datenbasis ist es möglich, das Marktgeschehen nahezu lückenlos zu erfassen und zu dokumentieren.
Übersendung von Vertragsabschriften an den Gutachterausschuss in digitaler Form
Wir bitten Sie, uns die Vertragsabschriften ausschließlich über den digitalen Postweg zu übersenden.
Dazu haben wir folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Für die Erhebung der Grundsteuer und Fragen zu diesem Thema im Zusammenhang mit Bodenrichtwerten ist der Senator für Finanzen zuständig. Weitergehende Informationen finden Sie unter
https://www.finanzen.bremen.de/steuern/grundsteuerreform-92715
Auf der angegebenen Internetseite finden Sie im unteren Bereich auch die Zugänge zur Internetseite für Bodenrichtwerte („Bodenrichtwerte BORIS“) sowie zur Einsicht in das Liegenschaftskataster („Flurstücksviewer“).