Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden in anonymisierter Form erteilt, sodass keine personen- oder grundstücksbezogene Rückschlüsse gezogen werden können.

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegen stehen oder der Empfänger der Daten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zusichert.