Beiträge

Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren

Seit August 2019 ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Bremerhaven für alle Kinder ab drei Jahren, die in Bremerhaven leben, bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Mit dem Wegfall der Kita-Beiträge trägt das Land Bremen dazu bei, Familien finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Für Kinder, die nach dem 01. August drei Jahre alt werden, entfallen die Beiträge ab dem Monat des dritten Geburtstages. Die Beitragsfreiheit gilt für Plätze in Krippen- bzw. alterserweiterten und Kita-Gruppen.

Die Kita-Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt im Aufnahmeverfahren, wie hoch der Betreuungsbedarf ist, z. B. auf Grund von Berufstätigkeit.
Auch die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson ist mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bis zum Schuleintritt beitragsfrei.
 

Wofür fallen weiterhin Beiträge an?

Die Beitragsfreiheit umfasst nur die Beiträge für die Betreuung des Kindes. Die Kosten für die Mittagsverpflegung zahlen die Eltern auch in Zukunft selbst.
Empfänger:innen von Sozialleistungen haben weiterhin die Möglichkeit über das
Programm ‚Bildung und Teilhabe einen Gutschein für die Mittagsverpflegung zu beantragen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Kita-Leitung.
Für alle Kinder, die in der Stadt Bremerhaven betreut werden erhebt die Kita-Beitragsstelle des Amtes für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven die Mittagsverpflegungspauschale sowie die Elternbeiträge.


Beitragspflichtige Betreuung

Nach der Anmeldung in der Kindertageseinrichtung erhalten alle Eltern, deren Kinder nicht beitragsfrei betreut werden, von der Kita-Beitragsstelle einen personalisierten Fragebogen zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen per Post.
Auf der Grundlage dieser Daten berechnet die Kita-Beitragsstelle den monatlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem in Anspruch genommenen Betreuungsangebot, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Personen in der Haushaltsgemeinschaft der Eltern. Die Beitragshöhe ist den Tabellen in der Anlage der Beitragsordnung (s. u.) zu entnehmen.
Die Beitragshöhe muss zu Beginn eines jeden Kindertagesstättenjahres neu ermittelt werden. Das bedeutet, dass alle Eltern mit beitragspflichtigen Kindern zum 01.08. jeden Jahres erneut einen Fragebogen erhalten.
Wird der Fragebogen nicht ausgefüllt zurückgegeben, wird der jeweilige Höchstsatz festgesetzt. Dieser liegt bei einer täglichen Betreuung von 8h in einer Kindertageseinrichtung bei monatlich 430,-€ und bei der Betreuung im Hort bei 266,-€ im Monat.


Beitragspflicht ohne gültige Kinder-Identifikationsnummer

Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bremerhaven gemeldet sind, erhalten eine gültige Kinder-Identifikationsnummer (KID). Bei Kindern, bei denen keine gültige KID hinterlegt ist, müssen wir davon ausgehen, dass diese ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt oder Gemeinde haben. Für diese Kinder wird ein Beitrag erhoben, der dem Höchstsatz des jeweiligen Betreuungsangebots entspricht. Bei einer täglichen Betreuung von 8 Stunden liegt dieser bei monatlich 430,-€.

Bei Fragen zur Beitragserhebung steht Ihnen die Kita-Beitragsstelle 51/12 unter  0471 590 3336 monntags, mittwochs und freitags zwischen 09.00-12.00h sowie montags zusätzlich zwischen 15.00-17.00h zur Verfügung.

Liste der Kindertagesstättenbeiträge(PDF 260,7 KB)