Anmeldung

Das Kindertagesstättenjahr beginnt jedes Jahr am 01. August.

Damit ein Kind zum 01. August aufgenommen werden kann, muss zu Beginn des Kalenderjahres jeweils in der Zeit vom 15. - 31. Januar in der ausgewählten Kindertageseinrichtung ein entsprechender Antrag vorliegen.

In allen Einrichtungen besteht die Möglichkeit einer papierlosen Online-Anmeldung.

Bitte besuchen Sie hierzu die entsprechende Seite der Kindertageseinrichtung.

Für eine Anmeldung in Papierform finden Sie hier das Antragsformular.(PDF 143,5 KB)


Kinder, die im laufenden Kindertagesstättenjahr untergebracht werden sollen (Rechtsanspruch), sind rechtzeitig, in der Regel drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin, in der ausgewählten Kindertageseinrichtung anzumelden.
Nach Möglichkeit wird dann dem Wunsch entsprochen, eventuell muss aber ein Alternativvorschlag gemacht werden.
Über die Entscheidung zur Aufnahme werden die Antragsteller:innen schriftlich informiert.

Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf den halbtägigen (4,5h) Besuch einer Kindertageseinrichtung.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder zum 01. August anzumelden. Eine solche Regelung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoll. Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze und viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt.

Anmeldungen – in besonderen Fällen auch zu anderen Terminen – nehmen alle Kindertageseinrichtungen auch entgegen.

Ebenso können Grundschulkinder, die auf eine Betreuung außerhalb des Schulbesuchs angewiesen sind, angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot oder im Sachgebiet Hort für Hortstandorte an Grundschulen.

Der Besuch der Kindertagesstätten für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist bei allen Trägern kostenfrei. Plätze in Krippen, alterserweiterten Gruppen und im Hort sind weiter beitragspflichtig.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind für alle Angebote von den Eltern zu tragen. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme durch das Sozialamt oder das Amt für Jugend, Familie und Frauen möglich.

Weitere Fragen und Antworten zur Anmeldung finden Sie hier.

Den aktuellen Flyer zum Thema Anmeldung finden Sie hier(PDF 1,2 MB).