Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung

 

Wozu brauche ich eine Kinder-Identifikationsnummer (KID)?
Sie benötigen die KID, um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Bremerhaven anzumelden.
Anmeldungen können nur mit gültiger KID vorgenommen werden. Sie können Ihr Kind online über die Internetseite der Kindertageseinrichtung auf Bremerhaven.de anmelden und die KID dort eintragen oder eine Anmeldung in Papierform einreichen. Die KID wird dann auf der Anmeldung eingetragen oder der untere Abschnitt des amtlichen Mitteilungsschreibens, mit dem Sie die KID mitgeteilt bekommen haben, mit eingereicht.

Wann erhalte ich eine Kinder-Identifikationsnummer für mein Kind?
Im Januar 2023 wird die KID in einem Schreiben vom Amt für Jugend, Familie und Frauen erstmals an alle Sorgeberechtigten, die mit Kindern im Altern von 0–6 Jahren in einem Haushalt leben, auf dem Postweg versandt. Die KID wird wenige Wochen nach der Geburt eines Kindes automatisch an die Sorgeberechtigten verschickt, wenn das Kind in Bremerhaven gemeldet ist. Zugezogene Kinder erhalten die KID ebenfalls nach Aufnahme in das Melderegister. Zudem kann eine KID über die Online-Anmeldung oder vor Ort im Amt beantragt werden.

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren mit Kinder-Identifikationsnummer?
Sie können Ihr Kind online oder mit einer Anmeldung in Papierform in der jeweiligen Kindertageseinrichtung anmelden. Neu ist, dass die Anmeldung künftig nur noch mit gültiger KID möglich ist. Wenn Sie Ihr Kind online, tragen Sie die KID Ihres Kindes bitte in das dafür vorgesehene Feld ein. Bei Anmeldung in Papierform bei der Kindertagesstätte Ihrer Wahl muss die KID auf der Anmeldung eingetragen oder der untere Abschnitt auf dem amtlichen Mitteilungsschreiben mit eingereicht werden.

Kann ich mein Kind mit KID auch bei mehreren Einrichtungen anmelden?
Ja, bei der Auswahl der Einrichtungen besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie haben also weiterhin die Möglichkeit Ihr Kind bei mehreren Einrichtungen anzumelden.

Muss ich mich registrieren, um mein Kind online anzumelden?
Nein, es ist keine Registrierung notwendig.

Kann ich mein Kind direkt in der Kindertageseinrichtung anmelden?
Es ist weiterhin möglich Ihr Kind mit einer Anmeldung in Papierform in der jeweiligen Kindertageseinrichtung anzumelden. Die KID muss hierbei auf der Anmeldung eingetragen oder der untere Abschnitt des amtlichen Mitteilungsschreibens, mit dem Sie die KID mitgeteilt bekommen haben, mit eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
Neben der Angabe der KID sind auch Nachweise, z. B. über Ihre Berufstätigkeit, für die Anmeldung notwendig. Ohne entsprechende Nachweise können Kriterien, wie die Berufstätigkeiten, nicht im Anmeldeverfahren berücksichtigt werden. Sie können die Nachweise bei der online-Anmeldung mit hochladen oder bei der Anmeldung in der Kindertageseinrichtung vorlegen.

Was passiert nach der Anmeldung?
Im Aufnahmeverfahren werden alle Anmeldungen gesammelt und in der jeweiligen Kindertageseinrichtung nach gesetzlichen Kriterien über die Aufnahmen entschieden. Die Entscheidung wird Ihnen am Ende des Aufnahmeverfahrens schriftlich mitgeteilt.

Was tue ich, wenn ich die KID verlegt oder nicht erhalten habe?
Was tue ich, wenn ich die KID nicht erhalten habe?
Woher bekomme ich die KID, wenn ich neu nach Bremerhaven ziehe?

In diesen Fällen können Sie die KID online oder persönlich im Amt für Jugend, Familie und Frauen neu beantragen.

Mo – Fr von 09.00-12.00h unter  0471 590 2409 oder per  Kinder-ID@magistrat.bremerhaven.de

Was ist, wenn ich keine Kinder-Identifikationsnummer (KID) für mein Kind habe?
Alle Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bremerhaven gemeldet sind, erhalten automatisch eine Kinder-Identifikationsnummer per Post. Bei der Neuanmeldung in der Stadt Bremerhaven geschieht dies ebenso automatisch. Wenn Sie nach Bremerhaven ziehen möchten, können Sie sich eine befristete KID beim Amt für Jugend, Familie und Frauen ausstellen lassen, um Ihr Kinder in einer Bremerhavener Kindertagesstätte anzumelden. Die KID wird automatisch unbefristet gültig, sobald Ihr Kind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bremerhaven gemeldet ist.
Kinder, die Ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Bremerhaven, sondern in anderen Städten und Gemeinden haben, können längstens für die Dauer eines Kindertagesstättenjahres (01. Augst bis 31. Juli) in eine Bremerhavener Kindertagesstätte aufgenommen werden, wenn nach Aufnahme der Bremerhavener Kinder noch Plätze frei sind. Für Kinder aus anderen Städten und Gemeinden muss jährlich neu ein Antrag auf Aufnahme in eine Bremerhavener Kindertagesstätte gestellt werden. Zudem wird für Kinder aus anderen Städten und Gemeinden der jeweilige Beitragshöchstsatz für die Betreuungsform, in der das Kind betreut wird, erhoben. Diese Regelungen gelten ebenso, wenn eine befristete KID ihre Gültigkeit verliert.

Wie geht es weiter, wenn ich nach der Anmeldung keinen Betreuungsplatz erhalten habe?
Durch die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung mit KID haben Sie Ihren Bedarf an Kindertagesbetreuung angemeldet. Sollten Sie für Ihr Kind keinen Platz in der Einrichtung erhalten, in der Sie es angemeldet haben, können Sie im Amt für Jugend, Familie und Frauen Unterstützung bei der Suche nach einem alternativen Betreuungsplatz erhalten:
Mo – Fr von 09.00-12.00h unter  0471 590 2409

Wie lange ist die KID gültig?
Die KID ist in der Regel ab dem Tag der Ausstellung bis zum Ende der Betreuung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen in der Stadt Bremerhaven gültig.
Sofern ein Kind aus dem Stadtgebiet in das Umland verzieht, gelten die üblichen Übergangsregelungen zum Wechsel einer Tageseinrichtung. Nach Ablauf der Wechselfrist in eine örtliche Betreuungseinrichtung der Umlandgemeinde verliert die KID ihre Gültigkeit. Eine Anmeldung bzw. Weiterbetreuung des Kindes mit dieser KID ist dann nicht mehr möglich. Sorgeberechtigte können in Sonderfällen Ausnahmen von dieser Regelung beim Amt beantragen.
Sofern eine KID für ein Kind ausgestellt ist, dass einen Zuzug nach Bremerhaven plant, ist diese KID zunächst nur befristet gültig und zwar ab dem frühesten Tag eines geplanten Zuzugs. Die Gültigkeit der KID endet spätestens 6 Monate nach dem frühesten geplanten Zuzugstermin, wenn das Kind bis dahin nicht im Melderegister der Stadt erfasst ist. Ist das Kind innerhalb der Zeit im Melderegister erfasst, verlängert sich die Gültigkeit der KID bis zum Ausscheiden aus dem Betreuungssystem bzw. bis zu einem späteren Wegzug aus dem Stadtgebiet.

Muss ich das amtlichen Mitteilungsschreibens mit der KID in der Kindertageseinrichtung abgegeben?
Nein, die KID gilt für Ihr Kind so lange es Anspruch auf Betreuung in einer Bremerhavener Kindertageseinrichtung hat. Sie könnten die KID z. B. bei einem Wechsel der Einrichtung noch benötigen. An dem Schreiben, mit dem Sie die KID vom Amt für Jugend, Familie und Frauen mitgeteilt bekommen, ist ein Abschnitt, der bei der Anmeldung in der Kita abgegeben werden kann.

Wie melde ich mein Kind für einen Hortplatz an?
Für die Betreuung in Horten werden Kinder in der Regel im Anmeldezeitraum vom 01. bis 15. März eines jeden Jahres angemeldet. Sie können Ihr Kind online oder mit einer Anmeldung in Papierform in der jeweiligen Einrichtung anmelden. Eine Kinder-Identifikationsnummer (KID) ist für die Anmeldung nicht erforderlich.

Wann ist meine Kindertageseinrichtung geschlossen?
Die Kindertageseinrichtungen in Bremerhaven sind während der Schulferien im Land Bremen bis zu 20 Tage und in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht zu den Schließzeiten(PDF 451,2 KB).

 

Ihre Frage ist nicht dabei?

Bitte wenden Sie sich gerne das Amt für Jugend, Familie und Frauen -
Abteilung Kinderförderung:

 Kinder-ID@magistrat.bremerhaven.de
 0471 590 2409 (Mo - Fr von 09.00-12.00h)