Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven
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Fahrplanauskunft VBN
Herr Zier
Abteilungsleitung
strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de
ÖffnungszeitenMo von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 08:00 bis 13:00 Uhr Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr
Hinweis zur Barrierefreiheit
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 08:00 bis 13:00 Uhr Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
WICHTIG: Die Dienstleistungsangebote der Abteilung können Sie im Rahmen des Dienstbetriebes der Stadtverwaltung persönlich nutzen. Auf Grund des Infektionsgeschehens erledigen Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich; ggfs. vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Für die direkte Terminvergabe stehen die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten der Sachbearbeitung zur Verfügung (s. Straßenverkehrsangelegenheiten) oder: E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de; parkausweise@magistrat.bremerhaven.de.
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Allgemeine Informationen:
Durch den zunehmenden Schiffsverkehr und den damit verbundenen Transportkapazitäten wird eine Vielzahl von Schwerlastverkehr von und in den Hafen geleitet. Hier sind in den Fahrzeugpapieren generell die amtlich zugelassenen Grenzwerte eingetragen. Können diese Grenzwerte aufgrund von Ladungsbreite, -länge, -höhe und/oder des Ladungsgewichtes nicht eingehalten werden, wird eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung des Transportes/der Transporte erforderlich.
Diese wird in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern, Brückenstatikern und Polizeidienststellen erteilt oder auch verweigert. Dazu ist es erforderlich, die Durchführbarkeit auf dem beantragten Fahrweg im Bezug auf die Abmessungen zu überprüfen, evtl. vor Ort zu vermessen und entsprechende Auflagen zu erteilen, so z.B. das Überfahren von Brücken, Demontage von Schildern, Räumung von Baustellen, Anordnung von Polizeibegleitung.
Die Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel von den Logistikunternehmen beantragt, die auch den entsprechenden Schwerlastverkehr vornehmen wollen.
Ihren Antrag können Sie über das bundesweite einheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen.
Die Nutzung als Antragsteller ist kostenfrei; lediglich eine Registrierung in VEMAGS ist erforderlich (Zugangsdaten werden per E-Mail versandt).
Ein großer Vorteil von VEMAGS liegt in der schnelleren Bearbeitung der Anträge sowie dass Sie jederzeit online den Stand des Genehmigungsverfahrens abrufen können.
Alle Informationen über VEMAGS erhalten Sie hier.
Nähere Auskünfte zu den Genehmigungen erläutern Ihnen Herr Bohne ( 0471 590-3738), Herr Halbeck ( 0471 590-3736), Herr Bohlen ( 0471 590-3803) oder Frau Rabe ( 0471 590-4042) gerne telefonisch.
Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner in allen Fahrerlaubnisangelegenheiten, unabhängig ob es sich um Fahranfänger, Umschreibungen, Neuerteilung, Fahrerkarte etc. handelt
Sie können aber auch im Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
- Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen oder
- einen Internationalen Führerschein beantragen.
Wer kann den Antrag stellen?
Leider müssen Sie in der Regel persönlich die Führerscheinstelle oder das obige Bürgerbüro aufsuchen, weil mit dem Antrag auch sofort die Unterschrift für den Führerschein oder z. B. die Fahrerkarte geleistet werden muss.
Bei Fahranfängern erledigt die ausbildende Fahrschule meistens sämtliche Formalitäten.
Welche Unterlagen sind dafür erforderlich?
Dazu müssen Sie mitbringen:
- ein Passfoto,
- den gültigen Führerschein,
- den Personalausweis oder Reisepass
Ist der Führerschein nicht in Bremerhaven ausgestellt worden, müssen Sie die Übersendung einer "Karteikartenabschrift" von der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat an uns veranlassen, damit die Fahrberechtigung geprüft werden kann.
Fahrerkarte:
Fahrer von Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und von Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen müssen über ihre Lenk- und Ruhezeiten einen Nachweis führen. Zur Aufzeichnung dieser Lenk- und Ruhezeiten sind die Kraftfahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten auszustatten. Die Fahrer derartiger Fahrzeuge, die Unternehmer, die diese Fahrzeuge einsetzen und die Werkstätten, die die Kontrollgeräte überprüfen, müssen dann über Kontrollgerätekarten verfügen. Diese digitalen Kontrollgeräte zeichnen die Lenk- und Ruhezeiten auf; sie erschweren Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, und erleichtern Kontrollen.
Jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte; sie ist nicht übertragbar und auf allen Fahrten mitzuführen. Die Fahrerkarte ist bei Erstausstellung und bei Verlängerung jeweils fünf Jahre gültig.
Im Antragsverfahren ist eine persönliche Identifizierung erforderlich. Deshalb empfehlen wir die persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle. Hier können Sie die für die Bestellung der Fahrerkarte benötigte Unterschrift vor Ort leisten und sich dann die Fahrerkarte vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) direkt ins Haus schicken lassen.
Als Anforderung sind vorgesehen:
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheines bzw. Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR.
- Nachweis über Identität und Wohnsitz (z. B. Personalausweis)
- Lichtbild
Ansprechpersonen:
Herr Kähms
Sachgebietsleiter/Zimmer 107
0471 590-3740
M.Kaehms@magistrat.bremerhaven.de
Frau Münz (Buchstabe A - Hn)
Zimmer 106
0471 590-3741
M.Muenz@magistrat.bremerhaven.de
Frau Horbank (Buchstabe Ho - Pe)
Zimmer 104
0471 590-3742
M.Horbank@magistrat.bremerhaven.de
Frau Pollok (Buchstabe Pf - Z)
Zimmer 105
0471 590-3743
S.Pollok@magistrat.bremerhaven.de
Allgemeine Informationen:
Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der beschrieben wird, wann z. B. welches Verkehrszeichen wo aufgestellt werden darf. Hier erfolgt u. a. auch die Beschilderung der Tempo-30-Zonen oder der verkehrsberuhigten Bereiche in Bremerhaven.
Die Straßenverkehrsbehörde ist weiterhin zuständig für die Veranstaltungen auf den Straßen unserer Stadt z. B. City-Marathon und für die Beschilderung der Baustellen in Zusammenarbeit mit den ausführenden Baufirmen. Hier erhalten Sie auch nahezu die Mehrzahl der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. die Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten und für die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind wir außerdem zuständig.
Weitere Informationen (Beispiele für Ausnahmegenehmigungen)
- Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Anwohnerparkausweise können auch im Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte beantragt werden. - Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besteht gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit einer gebührenfreien Parkberechtigung für Behinderte für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen zu beantragen (blaue Karte).
- Wenn aus ärztlicher Sicht eine Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes nötig ist, so kann auch hier unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragt werden.
- Ebenso besteht die Möglichkeit im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für ansonsten durch Verkehrszeichen gesperrten Bereiche, z. B. Haltverbote, Gewichtsbeschränkungen oder Absperrmaterial und Verkehrszeichen zur Durchführung von Veranstaltungen, Umzüge etc. zu beantragen.
Gebührentabelle in Auszügen(PDF 40,8 KB)
Sondernutzungsgebührenordnung(PDF 320,2 KB)
Ab dem 01.01.2021 gelten teilweise neue, bundeseinheitliche Gebühren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Nähere Einzelheiten hierzu folgen in Kürze.
Ansprechpersonen:
Herr Zier
Abteilungsleiter/Zimmer 221
0471 590-3735
L.Zier@magistrat.bremerhaven.de
Herr Bohne
Zimmer 219
0471 590-3738
F.Bohne@magistrat.bremerhaven.de
Herr Halbeck
Zimmer 219
0471 590-3736
M.Halbeck@magistrat.bremerhaven.de
Herr Bohlen
Zimmer 220
0471 590-3803
J.Bohlen@magistrat.bremerhaven.de
Frau Rabe
Zimmer 220
0471 590-4042
C.Rabe@magistrat.bremerhaven.de
Frau Schmidt
Zimmer 223
0471 590-3701
E.Schmidt@magistrat.bremerhaven.de
Frau Rensch
Zimmer 225
0471 590-3702
H.Rensch@magistrat.bremerhaven.de
Frau Sterk
Zimmer 225
0471 590-3700
R.Sterk@magistrat.bremerhaven.de
Allgemeine Informationen:
Sonntagsfahrgenehmigungen für LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhängern werden für die gewerbliche Wirtschaft zur Güterbeförderung erteilt. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Fahren mit Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Besteht die Fracht allerdings z. B. aus Frischwaren, Milch oder verderblicher Ware so ist es unerlässlich, sonntags zu fahren.
Was genau an Sonn- und Feiertagen transportiert werden darf und unter welchen Voraussetzungen, erläutern wir Ihnen gerne telefonisch unter 0471 590-3738 oder 0471 590-3736.