Ausnahmegenehmigung für Handwerker / Parkerleichterung für Handwerker
Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?
Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.
- Dachdecker
- Einbau von genormten Baufertigteilen
- Feuerungs- und Schornsteinbauer
- Gärtner
- Gas- und Wasserinstallateure
- Gebäudereiniger
- Gerüstbauer
- Glaser
- Kachelofen- und Luftheizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Landschaftsbauer
- Maler und Lackierer
- Maurer
- Raumausstatter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schornsteinfeger
- Tischler
- Parkettleger
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- Zimmerer
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im
- eingeschränkten Haltverbot
- verkehrsberuhigten Bereich
- an Parkuhren / Parkscheinautomaten
Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
Art der berechtigten Fahrzeuge
- LKW und Werkstattwagen
- PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
- Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger
Voraussetzungen
Das Gewerbe entspricht den oben genannten.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
- Kopie des Kfz-Scheines
- Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
Antragsstellung mit entsprechenden Nachweisen in schriftlicher oder persönlicher Form.
- Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins Kopie des Kfz-Scheines
- Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
Welche Fristen sind zu beachten?
2 Wochen vorher beantragenWie lange dauert die Bearbeitung?
3 WochenWelche Gebühren/Kosten fallen an?
Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone)1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€)
3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€)
1 Monat - 30,00 € (35,50€)
6 Monate - 58,50 € (164,50€)
1 Jahr - 88,50 € (294,50€)
2 Jahre - 149,50 € (587,50€)
3 Jahre - 207,00 € (882,00€)
Kennzeichenänderung - 11,50 (-)
Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-)