Anwohner- und Besucherparkausweise
Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher (die außerhalb der Landkreise Cuxhaven, Wesermarsch und Osterholz wohnen), die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Hinweis: Zum Öffnen der angebotenen Formulare benötigen Sie einen pdf-Reader. Nur so lassen sich in pdf-Formularen Formularfelder ausfüllen und die ausgefüllten Formulare auf Ihrem Rechner speichern.
Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:
Elbinger Platz,
Bismarck- und Schillerstraße,
Konrad-Adenauer-Platz,
Südliche Innenstadt,
Am Alten Vorhafen,
An der Geeste,
An der Pauluskirche,
Folkert-Potrykus-Straße,
Lohmannstraße,
Nördliche Innenstadt
Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fzg. in Bremerhaven zugelassen ist.
Wohnt z. B. der Student (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Student in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.
Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Bei Nebenwohnsitz: Kopie der Meldebescheinigung
- Kopie des Fahrzeugscheins
- ggf. Nutzungsbestätigung des Fahrzeuhalters
- ggf. Mietvertrag für das Fahrzeug
Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:
- per E-Mail ( parkausweise@magistrat.bremerhaven.de)
),
- postalisch oder
- persönlich.
Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?
Parkerleichterungen gibt es auch für weitere Personengruppen bzw. bei vorliegen eines Grundes für eine Parkerleichterung, z. B.:
- für Handwerker
- wegen Notdienstarbeiten
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
13,50 Euro Jahresgebühr nördl. Innenstadt27,00 Euro Jahresgebühr südl. Innenstadt
5,00 Euro Kennzeichenänderung nördl. Innenstadt
11,50 Euro Kennzeichenänderung südl. Innenstadt
5,00 Euro Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung nördl. Innenstadt
11,50 Euro Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung südl. Innenstadt
6,00 Euro Besucher nördl. Innenstadt
12,00 Euro Besucher südl. Innenstadt
27,00 Euro Konrad-Adenauer-Platz, alle anderen Bereiche.
Kennzeichenänderung oder Neuausstellung oder Besucher dieser Bereiche Gebühren wie südl. Innenstadt
Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung
Parkausweise: Antrag auf Änderung eines Bewohner-Parkausweises
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Parkausweise: Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Am Alten Vorhafen
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche An der Geeste
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche An der Pauluskirche
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Bismarck- und Schillerstraße
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Elbinger Platz
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Folkert-Potrykus-Straße
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Innenstadt Mitte-Süd
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Konrad-Adenauer-Platz
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Lohmannstraße
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Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Nördliche Innenstadt
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