Führerschein in EU-Führerschein umtauschen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhaber/innen in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr (Tabelle 1) und Ausstellungsdatum (Tabelle 2) des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.

Für den Pflichtumtausch Ihres Führerscheins gelten folgende Fristen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer und rosa Führerschein)

- Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/in vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033

- Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/in 1953 – 1958: Umtausch bis 19.01.2022

- Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/in 1959 – 1964: Umtausch bis 19.01.2023

- Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/in 1965 – 1970: Umtausch bis 19.01.2024

- Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/in 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025.

Führerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (bereits Kartenführerscheine) 

Ausstellungsjahr Umtausch bis

- Ausstellungsjahr 1999 – 2001: Umtausch bis 19.01.2026

- Ausstellungsjahr 2002 – 2004: Umtausch bis 19.01.2027

- Ausstellungsjahr 2005 – 2007: Umtausch bis 19.01.2028

- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19.01.2029

- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19.01.2030

- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19.01.2031

- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19.01.2032

- Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis 19.01.2033

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde; pandemiebedingt ist auch eine schriftliche Beantragung möglich. Näheres unter den angegebenen Telefonnummern.
  • Wohnsitz in Bremerhaven
  • Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild
  • Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift sollte nicht älter als sechs Wochen sein.
    Ausnahme: Die Karteikartenabschrift entfällt, wenn der bisherige Führerschein in Bremerhaven ausgestellt wurde.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 und außerhalb Bremerhavens ausgestellt wurde

    Die Karteikartenabschrift sollte nicht älter als sechs Wochen sein.
  • biometrisches Lichtbild

Welche Fristen sind zu beachten?

Umtausch mit gleichzeitiger Verlängerung siehe Verlängerung der Fahrerlaubnis

Wie lange dauert die Bearbeitung?

4 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

30,30 Euro incl. Direktversand