Elternzeit

Einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die sich in einem Beschäftigungs­verhältnis befinden. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, so dass der bisherige oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz weiterhin bestehen bleibt.

Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen genommen werden, dabei können beide gleichzeitig die Elternzeit nehmen oder beide Elternteile wechseln sich ab.

Weitere Informationen und Formulare zum Thema Elternzeit erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes für Jugend, Familie und Frauen.