Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung

Sie möchten Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung anmelden? Sie benötigen hierzu lediglich die Kinder-Identifikationsnummer Ihres Kindes.

Für die Anmeldung in eine Kindertageseinrichtung benötigen Sie die Kinder-Identifikationsnummer (KID) Ihres Kindes. Die KID wird Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch per Post übersandt. 

Das Kindertagesstättenjahr beginnt jedes Jahr am 01. August.

Anträge zur Aufnahme werden mit dem Anmeldeformular direkt in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder online gestellt.

Aufnahmeanträge zum neuen Kindertagesstättenjahr (01.08.) werden in der Regel im Anmeldezeitraum vom 15.01. bis 30.01. eines jeden Jahres gestellt. Die Anmeldung zu Hortangeboten erfolgt in der Regel vom 01. Bis 15. März eines jeden Jahres. 

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Antragsformulare erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen oder auf www.bremerhaven.de. 

Die Anmeldeformulare werden in der gewünschten Kindertageseinrichtung abgegeben. 

Eine Anmeldung ist auch online auf der Seite möglich. 

Sie benötigen bei der Anmeldung eine Kinder-Identifikationsnummer (KID). Bitte reichen Sie alle Nachweise zur Berufstätigkeit oder (Hoch-) Schulausbildung der Sorgeberechtigten mit ein. 

Die Platzvergabe erfolgt nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Sie werden schriftlich darüber informiert, ob Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann. 

Bestätigen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zusage den Betreuungsplatz in der Kindertageseinrichtung. Andernfalls wird der Betreuungsplatz anderweitig vergeben.

Nach dem Aufnahmegespräch in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ist das Anmeldeverfahren abgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Falls Ihre Wunscheinrichtung nicht bei der Online-Anmeldung über das Kitaportal Bremen teilnimmt, melden Sie sich bitte persönlich beim entsprechenden Träger beziehungsweise in dieser Einrichtung und erkundigen sich über die individuellen Verfahren für Anmeldung und Platzvergabe für einen Betreuungsplatz.

Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, kann es in den folgenden Kindergartenjahren grundsätzlich den Platz in seiner Kita behalten. Falls Sie eine verlängerte Betreuungszeit benötigen, müssen Sie dies jedoch jedes Jahr neu anmelden und Ihren Bedarf jährlich nachweisen.

Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08 und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in beziehungsweise aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen.

Die frühkindliche Bildung im Kindergarten ermöglicht Kindern gemeinsames Spielen mit anderen Kindern und bietet ihnen vielfältige Lernchancen. Eltern erhalten Tipps zur Entwicklung ihrer Kinder und können sich mit anderen Eltern austauschen. Die Qualität der Angebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.

Im Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich werden die für die Kindergärten in Bremen und Bremerhaven geltenden Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung beschrieben. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Kinder sollten in der Regel 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in der Kindertageseinrichtung angemeldet werden.
Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme zum neuen Kindertagesstättenjahr (01.08. eines jeden Jahres) ist vom 15.01. bis 30.01. eines jeden Jahres. Der Anmeldezeitraum für die Hortbetreuung ist vom 01.03. bis zum 15.03. eines jeden Jahres.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sie werden schriftlich darüber informiert, ob Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.