Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik

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Stadtplanausschnitt
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Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
Stadthaus 1, 2. Obergeschoss
27576 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Martina Tietjen

Amtsleitung
 0471 590-2940
 arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr. oder über den Park-platz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus)
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181

  • Zielsetzungen, Schwerpunkte und Strategieplanungen der kommunalen Arbeitsmarktpolitik
  • Entwicklung und Koordination kommunaler Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II
  • Richtlinien und Bewilligungsgrundsätze für Zuwendungsgewährungen aus Arbeitsmarktmitteln
  • Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Umsetzung von Programmen der Europäischen Union, des Bundes, der Agenturen für Arbeit und des Landes
  • Kooperationspartner und Träger des Jobcenters Bremerhaven
  • Beratung der Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
  • Umsetzung und Steuerung der Ausbildungsgarantie
  • Partner der Jugendberufsagentur Bremerhaven

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert auch 2024 und 2025 Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Bremerhaven, wenn 1 Ausbildungsplatz mehr als im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre bereitgestellt wird. Die Höhe der Förderung beträgt bei einer dreijährigen Ausbildungszeit bis zu 6.000 Euro, bei dreieinhalbjähriger bis zu 7.000 Euro.

Der formlose Antrag an das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik muss Angaben über die zur Einstellung und Ausbildung vorgesehene Person, den Ausbildungsberuf und die Ausbildungsdauer beinhalten. Dem Antrag beizufügen sind:

  1. Bestätigung der zuständigen Kammer, dass die antragstellende Person ausbildungsberechtigt ist, der Ausbildungsplatz im Sinne der Richtlinie zusätzlich ist und es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt,

  2. Bestätigung, dass der Ausbildungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist,

  3. Bestätigung, dass die zur Einstellung und Ausbildung vorgesehene Person seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bremerhaven gemeldet ist,
     
  4. Bestätigung, dass der Ausbildungsbetrieb nicht mehr als 500 Beschäftigte hat,
     
  5. Aussagen darüber, ob und ggf. in welcher Höhe für denselben Ausbildungsplatz Förderungen aus anderen Programmen gewährt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Gewährung einer Zuwendung wird im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel entschieden.

In den Jahren 2024 und 2025 können so bis zu 50 zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen aus Bremerhaven geschaffen werden.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze in der Stadt Bremerhaven.(PDF 194,6 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Zukunft Bremerhaven – Informationen zu Förderangeboten für Ihren Betrieb(PDF 2,5 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0« (CC BY-NC-SA 3.0)

Ansprechpartnerin:
Susanne Pollok
Stadthaus 1, 2. Etage, Zi. 203
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
 0471 590-2941
 susanne.pollok@magistrat.bremerhaven.de

Die Jugendberufsagentur ist eine gemeinsame Einrichtung des Magistrats, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters in Bremerhaven. Hier wird die Berufsorientierung und -vorbereitung aller Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr koordiniert und unterstützt. Die jungen Menschen werden bei ihrer Berufswahl und der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsstelle oder einem passenden Studium begleitet und auf dem Weg zu einem erfolgreichen beruflichen Abschluss ggf. durch flankierende Maßnahmen unterstützt.

Im Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik sind im Rahmen der Jugendberufsagentur die Aufgabenbereiche Arbeit/Ausbildung, Jugend und Soziales angesiedelt.

Die Aufsuchende Beratung richtet sich an junge Menschen, die i.d.R. nicht mehr schulpflichtig sind und hinsichtlich des Übergangs von der Schule in die Ausbildung einen besonderen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen. Dabei handelt es sich um junge Menschen, die (noch) nicht an eines der regulären Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendberufsagentur angebunden sind oder bei denen die Gefahr besteht, aus diesen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen herauszufallen. Ziel der Arbeit der Aufsuchenden Beratung ist es, bestehende Hemmnisse hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung zu klären und zu reduzieren bzw. abzubauen sowie den Weg in eine Ausbildung sozialpädagogisch zu begleiten und zu unterstützen.

Im Rahmen des Projekts „Du schaffst das!“ bieten die Kolleg:innen der Aufsuchenden Beratung Sprechzeiten an den Berufsbildenden Schulen an. Ziel der Beratung ist es, bei Schwierigkeiten jeglicher Art – ob im Betrieb, in der Berufsschule oder privat – zu unterstützen, um Ausbildungsabbrüchen frühzeitig entgegenzuwirken oder einen Wechsel in eine alternative Ausbildung zu begleiten.

Die Aufsuchende Beratung für junge Geflüchtete unterstützt und begleitet junge Geflüchtete auf ihrem Weg in den Beruf. Das niedrigschwellige Angebot richtet sich an alle unter 25 jährigen jungen Menschen mit Fluchterfahrung, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Aufenthaltsstatus und ihrer beruflichen sowie sprachlichen Vorkenntnisse. Das Ziel besteht darin, junge Geflüchtete an bedarfsgerechte Angebote und Unterstützungssysteme der Jugendberufsagentur zu vermitteln und somit bestehende Hemmnisse hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu klären und abzubauen. Dabei findet die sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung sowohl vor Ort in der Jugendberufsagentur als auch außerhalb statt.

Als Institution oder Beratungseinrichtung, die mit der Zielgruppe der Jugendberufsagentur zusammenarbeitet, können Sie für die Kontaktaufnahme zu den Beratungsangeboten das folgende Falleingangsformular verwenden. Bitte schicken Sie dieses an:   Falleingang_SozialarbeitJBA@magistrat.bremerhaven.de

Falleingangsbogen(PDF 240,2 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Die Projekte „Aufsuchende Beratung“ sowie „Aufsuchende Beratung für junge Geflüchtete“ in der Jugendberufsagentur (JBA) Bremerhaven werden durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

 

Unsere Ansprechpersonen
Referent für die Jugendberufsagentur:
Florian Becker
Grimsbystraße 1
Raum 050 EG
27570 Bremerhaven
 0471 391987-50
 FlorianMoriz.Becker@magistrat.bremerhaven.de

Aufsuchende Beratung/Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen ‚Du schaffst das!‘:
Imke Rehnelt-Buga
Sozialarbeiterin
Grimsbystraße 1
Raum 51 EG
27570 Bremerhaven
 0471 39198741
Mobil:  01520 9420188
 Imke.Rehnelt-Buga@magistrat.bremerhaven.de

Daniel Lüdemann
Sozialarbeiter
Grimsbystraße 1
Raum 47 EG
27570 Bremerhaven
 0471 39198747
Mobil:  0152 09420191
 Daniel.Luedemann@magistrat.bremerhaven.de

Aufsuchende Beratung für junge Geflüchtete
Lara Schaake
Sozialarbeiterin
Grimsbystraße 1
Raum 48 EG
27570 Bremerhaven
 0471 39198748
 01520 9204908
 Lara.Schaake@magistrat.bremerhaven.de

https://www.jugendberufsagentur-bremen.de/

Von August 2023 bis Juni 2026 setzt das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik gemeinsam mit den Teilprojektpartnern Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen (AFZ) und Förderwerk Bremerhaven sowie mit dem Kooperationspartner Jobcenter Bremerhaven in Bremerhaven-Lehe das ESF Plus-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ um.

Bereits zum dritten Mal hat sich Bremerhaven erfolgreich für die Umsetzung von BIWAQ beworben. Nach zwei Förderperioden mit einem Projekt im Stadtteil Wulsdorf gibt es nun neue Angebote in Lehe. Das Bremerhavener BIWAQ-Projekt „ELAN: Erfolg und Lebensqualität durch Arbeit und Nachhaltigkeit in Lehe“ führt im Quartier Bremerhaven-Lehe arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Stabilisierungsmaßnahmen für die lokale Ökonomie durch. Die zentralen Ziele des Projektes sind die nachhaltige Integration in Beschäftigung, die Stärkung der lokalen Ökonomie und die Schaffung von Quartiersmehrwerten. Dabei bilden Langzeitarbeitslose, Menschen mit Migrationsgeschichte und lokale Gewerbetreibende in Unternehmensnetzwerken die Zielgruppen des Projektes.

Unsere Handlungsschwerpunkte:

  1. Beratung und Qualifizierung von arbeitslosen Erwachsenen
  2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  3. Beratungs- und Unterstützungsangebote für ansässige Unternehmensnetzwerke
  4. Niedrigschwellige Qualifizierungsangebote im Bereich des Baugewerbes mit dem Ziel der Quartiersaufwertung
  5. Digitale Inklusion
  6. Übergreifende Maßnahmen für alle Bewohner:innen im Quartier, z.B. Gesundheitsförderung im Quartier

Das Projekt „ELAN: Erfolg und Lebensqualität durch Arbeit und Nachhaltigkeit in Lehe“ wird im Rahmen des Programms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Ansprechpartner:

Linus Schindler
Projektleiter „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“
Stadthaus 1, 1. Etage, Zi. 124
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
27576 Bremerhaven
 0471 590-3533
 Linus.Schindler@magistrat.bremerhaven.de

 

Weitere Informationen

Der berufliche Lebensweg ist lang und es ist wichtig, für junge Menschen alle Möglichkeiten auszuloten. Wo geht das besser als auf einer Berufsinformationsmesse? Die BIM Bremerhaven wird einmal jährlich zu Schuljahresbeginn veranstaltet vom Magistrat Bremerhaven, Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik in Kooperation mit job4u e.V. Mehr als 60 Ausstellende bieten an zwei Tagen die Möglichkeit, sich ungezwungen und ausführlich über die verschiedenen Ausbildungen, klassische und duale Studiengänge und den damit verbundenen beruflichen Chancen zu informieren. 200 verschiedene Ausbildungsberufe und 100 Studienmöglichkeiten werden angeboten. Direkt vor Ort stehen nicht nur die Ausbildungsleiter:innen der Unternehmen Rede und Antwort, sondern auch die Auszubildenden und Studierenden, die auf Augenhöhe von ihren Erfahrungen in der Ausbildung oder dem Studium berichten.

Eine ausführliche und begleitende Hilfe für die Besucher:innen bietet die kostenfreie „job4u“ App. Dort finden Anwender:innen umfangreiche Informationen rund um Ausbildung und Studium und natürlich zu der BIM Bremerhaven. Für viele zukünftige Azubis ein gern angenommenes Angebot auf der BIM ist sicher der Bewerbungsmappen-Check. Wer unsicher ist, ob seine Bewerbungsunterlagen den heutigen Wünschen der Unternehmen entsprechen, kann diese kostenfrei durch kompetente Partner vor Ort überprüfen lassen.

Für einen schnelleren Überblick über die Messe ist das ‚Azubi-Scouting‘ perfekt, bei dem Auszubildende Führungen für Schulklassen, Schüler:innen und auch Eltern anbieten. In diesen kleinen Gruppen wird die BIM vorgestellt und für angehende Auszubildende ist so die Möglichkeit gegeben, bei für sie interessanten Unternehmen erste Gespräche zu führen und Kontakte zu knüpfen.

Die Berufsinformationsmesse Bremerhaven ist eine Veranstaltung des Magistrat Bremerhaven in Kooperation mit job4u e.V. und wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Bremen gefördert.

Die Berufsinformationsmesse Bremerhaven ist eine Veranstaltung des Magistrat Bremerhaven in Kooperation mit job4u e.V. und wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Der Eintritt ist grundsätzlich frei!

Die nächste BIM Bremerhaven findet am 30. und 31. August 2024 statt.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Norbert Petzold
Stadthaus 1, 2. Etage, Zi. 218
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
27576 Bremerhaven
 0471 590-2947
 Norbert.Petzold@magistrat.bremerhaven.de

 

www.bim-bremerhaven.de

Die Bremerhavener Stadtteile sollen lebendiger und l(i)ebenswerter werden. Dafür hat die Stadt Bremerhaven das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) ins Leben gerufen. Das Programm steht unter der Federführung des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven.

Alle Informationen und Antragsunterlagen zum Programm finden Sie hier.

Das Landesprogramm „LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ setzt kleinste Arbeitsmarktprojekte in den Stadt- und Ortsteilen Bremerhavens um, die mittels Unterstützung, Aktivierung und Qualifizierung die Potentiale sozial benachteiligter Menschen vor Ort stärken.

Mit den durch das Landesprogramm LOS geförderten Kleinstvorhaben sollen die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Teilhabe von sozial benachteiligten Menschen gestärkt und aufgebaut werden. Ihnen soll der Einstieg in niedrigschwellige Angebote und der Zugang zu weiterführenden Integrationsschritten ermöglicht werden. Darüber hinaus gilt es, lokale Identitäten, sozialen Zusammenhalt und soziale Netzwerke zu entwickeln und zu fördern. Die Bemühungen des Landesprogrammes LOS beabsichtigen, die Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und alleinerziehenden Personen abzubauen.

Gefördert werden lokale Kleinstprojekte mit einem maximalen Förderbedarf von 20.000 € und einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten. Die Beantragung erfolgt über Einzelantragsverfahren und ist laufend möglich. In das Auswahlverfahren sind lokale Entscheidungsgremien eingebunden.

Das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik setzt im Auftrag des Landes Bremen, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, das Landesprogramm LOS in Bremerhaven um.

Das Programm „LOS – Lokales Kapital für soziale Zwecke“ wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

   

Antragsstellende in Bremerhaven wenden sich bitte an:

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42
27576 Bremerhaven

 arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de

 0471 590 2940

Antrag auf Zuwendung aus Mitteln des Programms „Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS)“ für 2023(PDF 200,8 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0« (CC BY-NC-SA 3.0)

Richtlinie zur Gewährung einer Projektförderung im Rahmen des Landesprogramms „Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS)“ in Bremerhaven(PDF 1,8 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0« (CC BY-NC-SA 3.0)

Integrationskonzept: Handlungsfeld Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung 
Im Rahmen des 2. Bremerhavener Integrationskonzeptes von 2020 wurden für das Handlungsfeld Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung verschiedene Leitziele und Maßnahmen(PDF 7,9 MB) festgeschrieben. Ihre Umsetzung soll die Teilhabe von zugewanderten und geflüchteten Menschen am Arbeitsmarkt verbessern.

Ein wichtiger Handlungsbedarf wurde unter anderem darin festgestellt, eine Übersicht über bestehende Angebote und Fördermöglichkeiten in diesem Handlungsfeld anzufertigen und Förderlücken sowie zusätzliche Bedarfe zu identifizieren. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurde dies in Form einer Bestands- und Bedarfsanalyse durch den externen Dienstleister Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH (f-bb) umgesetzt. Die Ergebnisse veröffentlichen wir an dieser Stelle.

Präsentation der Ergebnisse aus der Bedarfs und Bestandsanalyse(PDF 681,0 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Abschlussbericht Bedarfs- und Bestandsanalyse der Angebote zur För-derung der Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung von Personen mit Migrationsgeschichte in der Stadt Bremerhaven(PDF 870,8 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Veröffentlichungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz