Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) - Förderung beantragen

Das Landesprogramm LOS setzt kleinste Arbeitsmarktprojekte in den Stadt- und Ortsteilen Bremerhavens um, die mittels Unterstützung, Aktivierung und Qualifizierung die Potenziale sozial benachteiligter Menschen vor Ort stärken. LOS wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. 

Das Förderprogramm LOS finanziert lokale Projekte für sozial benachteiligte Menschen mit bis zu 20.000 Euro pro Projekt.

LOS unterstützt gezielt kleine Projekte und Initiativen, die in anderen Förderprogrammen keine Berücksichtigung finden.

Zielgruppen der lokalen Kleinstprojekte sind sozial benachteiligte Menschen, insbesondere langzeitarbeitslose Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen.

Voraussetzungen

  • Das Projekt muss mit konkreten und nachprüfbaren Zielen hinterlegt werden. 
  • Die Projekte müssen in sich geschlossen sein und maximal 24 Monate lang andauern. 
  • Die Projekte dürfen keine regulären Arbeitsplätze ersetzen. 
  • Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. 
  • Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Stellen, Einrichtungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen, die in Bremerhaven angesiedelt sind. Für eine Förderung ist eine betriebliche Steuernummer erforderlich, bei Einzelunternehmen genügt eine Gewerbeanmeldung, bei natürlichen Personen ein Nachweis über die für das Projekt notwendige Qualifikation. 
  • Die Antragstellenden müssen zudem über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag

    Antrag auf Zuwendungen aus Mitteln des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)“
  • Weitere Unterlagen

    Weitere Unterlagen wie Qualifikationsnachweise, Gewerbeanmeldung, Vergleichsangebote gemäß der „Richtlinie zur Gewährung einer Projektförderung im Rahmen des Landesprogramms „Lokales Kapial für soziale Zwecke“ in Bremerhaven“ (ESF-Förderperiode 2021-2027). 

Die Beantragung erfolgt per Einzelantragsverfahren. Antragstellungen sind laufend möglich. 

Für eine Antragstellung sind die durch den Magistrat Bremerhaven bzw. das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik vorgegebenen Antragsformulare zu nutzen. Diese finden Sie auf der Internetseite des Amts.

Im Antrag ist ein eindeutig messbares und nachweisbares Projektziel darzustellen, nach Möglichkeit sind separat bepreiste Zwischenziele zu benennen. Zwischenziele können mit bis zu 50% der Gesamtfördersumme kalkuliert werden.

Das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik entscheidet über die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes. 

Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen trifft ein lokales Entscheidungsgremium. Ein Bescheid ergeht erst nach dem Votum des Gremiums. Die im Bescheid bewilligten Ziele und Zwischenziele sind verbindlich und können im Projektverlauf nicht mehr angepasst oder verändert werden.

LOS-Koordination:

 arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de

Telefon: +49 471 590 2706

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Fristen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten für die Antragstellung an.