Du schaffst das! Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Sie sind in einer Ausbildung und haben Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder private Schwierigkeiten? Um Ausbildungsabbrüchen frühzeitig entgegen zu wirken oder einen Ausbildungswechsel nachhaltig zu gestalten,lassen Sie sich beraten und helfen.

Ziel des Beratungsangebots ist es, Auszubildende bei Schwierigkeiten jeglicher Art zu unterstützen. Dabei ist es unerheblich, ob die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat auftreten. So sollen Ausbildungsabbrüche frühzeitig verhindert werden. Es kann auch ein Wechsel in eine alternative Ausbildung nachhaltig begleitet werden. 

Das freiwillige Angebot richtet sich an Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis aufgrund von Problemen verschiedener Art gefährdet ist. Das Ziel besteht darin, lösungsorientiert zwischen den Parteien zu vermitteln und Ausbildungsabbrüche präventiv zu vermeiden bzw. in bestimmten Fällen den Prozess der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nachhaltig zu begleiten, bis eine entsprechende Anschlussperspektive geschaffen worden ist. 

Im Rahmen des Projekts „Du schaffst das!“ werden hierfür u.a. Sprechzeiten an den Berufsbildenden Schulen angeboten.

Zentral von Bedeutung ist die intensive Vernetzung nicht nur zwischen den Berufsbildenden Schulen, den Arbeitgebern bzw. ausbildenden Betrieben und den Kammern (insbesondere der Arbeitnehmerkammer), sondern ebenfalls mit entsprechenden weiteren Unterstützungseinrichtungen, wie z.B. dem Ausbildungsbüro und den Trägern von Bildungsmaßnahmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind unter 25 Jahre alt
  • Sie wohnen im Land Bremen

Die Beratungen finden nach Terminvereinbarung in der Jugendberufsagentur oder im Rahmen der wöchentlichen offenen Sprechstunden in den jeweiligen Berufsbildenden Schulen in Bremerhaven statt. 

Wöchentliche offene Sprechstunden:

Kaufmännische Lehranstalten (KLA)

Dienstags: 09:00 – 12:00 Uhr (Raum B6)

Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung (BSDGG)

Mittwochs: 09:00 – 12:00 Uhr (Raum 2006)

Berufliche Schule für Technik (BST)

Donnerstags: 09:00 – 12:00 Uhr (Raum der Schülervertretung)

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Das Beratungsangebot ist freiwillig und unabhängig der Rechtskreise des SGB II und III.

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe