Struktur & Vernetzung

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch zwischen den beteiligten Akteuren sind für eine erfolgreiche Integrationspolitik entsprechend unabdingbar. Zur erfolgreichen Gestaltung von Integrationsprozessen bedarf es zudem einer ämterübergreifenden Steuerungsstruktur, um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar zu regeln.

Die kommunale Integrationspolitik Bremerhavens wurde mit Verabschiedung des Integrationskonzepts in der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Die Leitziele und Leitlinien der Politik gilt es in der Verwaltung umzusetzen; über das jeweilige Dezernat wiederum werden die politischen Gremien über gemeinsam abgestimmte Themen und die fachliche Umsetzung informiert.

In regelmäßigen Abständen organisiert die Seestadt in Kooperation mit anderen relevanten Akteuren Integrationskonferenzen. Diese stellen eine offene und jedem zugängliche Plattform dar, um Ergebnisse und Erfahrungen aus dem gesamten Prozess der Integrationsförderung zu diskutieren und Weiterentwicklungen anzuregen. So werden Fachöffentlichkeit und interessierte Bürgerinnen und Bürger aktiv an der städtischen Integrationsarbeit beteiligt.

Die Ergebnisse der Integrationskonferenzen werden vom Fachbeirat Migration und Chancengleichheit entgegen genommen und beraten. Der Fachbeirat, der sich aus Amtsleitungen und anderen integrationsrelevanten Akteuren in der Stadt zusammensetzt, berät den Magistrat bei der strategischen Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik.

Die Geschäftsführung des Fachbeirates Integration übernimmt eine Koordinierungsstelle für Integration und Chancengleichheit. Sie ist beim Sozialamt angesiedelt und direkt der Amtsleitung unterstellt. Die Koordinierungsstelle fungiert als Bindeglied zwischen den Ämtern des Magistrats untereinander sowie zu verwaltungsexternen Akteuren der Integrationsarbeit. Sie begleitet den Integrationsprozess konzeptionell und ist zudem unter anderem für die Planung und Durchführung der kommunalen Integrationskonferenzen zuständig sowie für die Zusammenarbeit mit einschlägigen regionalen, landesweiten und bundesweiten Gremien zum Zwecke des (interkommunalen) Erfahrungsaustausches.

Über Gremien- und Netzwerkarbeit werden aktuelle Themen und Herausforderungen gemeinsam erörtert, Erfahrungen reflektiert, Ideen und gute Praxisbeispiele ausgetauscht sowie, wo notwendig, verbindliche Verabredungen getroffen. Neben einschlägigen verwaltungsinternen Gremien gibt es in Bremerhaven eine Vielzahl an Arbeitsgruppen, Initiativen und Netzwerken, die sich speziell oder inklusiv mit den Themen Migration und Integration beschäftigen. Im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit ist der Magistrat sowohl regional als auch landes- und bundesweit vernetzt.

Auf kommunaler Ebene ist diesbezüglich neben dem „Fachbeirat Migration und Chancengleichheit“ beispielsweise das „Netzwerk für Zugewanderte in der Stadtgemeinde Bremerhaven“ als Akteur-, Themen- und Zielgruppen übergreifendes Gremium zu nennen. Es ist ein freier Zusammenschluss lokaler Akteure der Integrationsarbeit. Der „Rat der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Stadt Bremerhaven“ (RaM) bildet die lokale Interessenvertretung der Bremerhavenerinnen* und Bremerhavener* ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Auf Landesebene setzt sich der ebenfalls ehrenamtlich arbeitende „Bremer Rat für Integration“ (BRI) für die Verbesserung der Voraussetzungen einer möglichst schnellen und weitgehenden Integration von Zugewanderten ein.

Der Fachbeirat Migration und Chancengleichheit ist ein einrichtungsübergreifendes Gremium bestehend aus den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit und den wichtigsten gesellschaftlichen Kräften der Stadt. Der Beirat hat den Auftrag, die Planung, den Aufbau und die Weiterentwicklung der Integrationsarbeit in Bremerhaven fachlich zu begleiten und die Ämter, Dezernentinnen und Dezernenten, den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse zu beraten. Beispielsweise werden ihm regelmäßig die Ergebnisse der Integrationskonferenzen zur Beratung gegeben. Er kann Stellungnahmen oder Empfehlungen zu Aspekten von grundsätzlicher und/oder zielgruppenübergreifender Bedeutung im Integrationskontext abgeben. Er tagt mindestens zweimal jährlich. Die Federführung liegt beim Sozialamt.