Beratung

Beratungsstelle für Zugewanderte und für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Die Aufgaben der Beratungsstelle für Zugewanderte und Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Detail:

Allgemeine Informationen für Spätaussiedler/-innen, Vertriebene  und Übersiedler/-innen:

  • Hilfeleistung bei der Klärung von Angelegenheiten ehemaliger politischer Häftlinge der ehemaligen DDR
  • Organisation der Unterbringung und Betreuung von neu zugereisten Spätaussiedlern/-innen
  • Enge Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege

Wichtige Informationen in Bezug auf das Verfahren zum Bezug der besonderen Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“):

Voraussetzungen:

Am 29.08.2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und damit auch die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) gemäß § 17a StrRehaG in Kraft getreten. In diesem Dritten Gesetz wurden u.a. die Antragsfristen für die Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG bis zum 31.12.2011 verlängert. Eine monatliche Opferrente in Höhe von 300,00 € nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten auf Antrag Personen,
a) die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben und
b) bei denen keine Ausschließungsgründe nach § 16 Abs.2 StrRehaG oder § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HHG vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben) und
c) die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Die Einkommensgrenze richtet sich nach dem Eckregelsatz gem. § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und beläuft sich derzeit auf das Dreifache des Eckregelsatzes bei alleinstehenden Berechtigten und auf das Vierfache des Eckregelsatzes bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten.

Verfahrensablauf:

Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, die entsprechend erforderlichen Anträge vollständig ausgefüllt beim Sozialamt einzureichen. Die besondere Zuwendung für Haftopfer „Opferrente“ wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat.

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Verdienstabrechnungen (der letzten 12 Monate)
  • Nachweis über alle anderen Einkünfte
  • Rehabilitierungsbeschluss bzw. Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG
     

Rechtsgrundlagen:

Kontakt:

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sozialamt
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
Frau Knoop
Stadthaus 4, Zimmer 405
Sprechzeiten Montag - Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
 0471 590 2320

 0471 590-350-2320
 sozialamt@magistrat.bremerhaven.de