Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist in Bremerhaven die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung. Die Stadtverordnetenversammlung überwacht laut der Verfassung für die Stadt Bremerhaven die Amtsführung des Magistrats und beschließt über die Angelegenheiten der Stadt. Als kommunales Vertretungsorgan wird die Stadtverordnetenversammlung alle vier Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie besteht laut Stadtverfassung aus 48 Stadtverordneten und wählt aus ihren Reihen die Stadtverordnetenvorsteherin als Vorsitzende oder den Stadtverordnetenvorsteher als Vorsitzenden.

Die Einzelheiten des kommunalen parlamentarischen Verfahrens werden durch die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geregelt.

Am 4. Juli 2023 hat sich die neue Stadtverordnetenversammlung der 21. Wahlperiode (2023-2027) konstituiert. Zum Stadtverordnetenvorsteher wurde Torsten von Haaren (SPD) gewählt. Er übt das Amt des Stadtverordnetenvorstehers bereits seit 2019 aus. Einen Lebenslauf sowie weitere Informationen zu den Aufgaben des Stadtverordnetenvorstehers finden Sie hier.

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Büro der Stadtverordnetenversammlung

Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42
27576 Bremerhaven
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