Führungszeugnis beantragen

Die Bürgerbüros nehmen Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen, wenn Sie für eine Wohnung Bremerhaven gemeldet sind (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder, sofern Sie nicht der Meldepflicht unterliegen, sich in Bremerhaven gewöhnlich aufhalten.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Voraussetzungen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)
  • Nur eine persönliche Beantragung ist möglich

Bei Belegart O / Verwendungszweck zur Vorlage bei einer Behörde

  • genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck oder Aktenzeichen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. Personalausweis oder Reisepass

Was muss ich noch wissen?

  • Seit dem 1. Mai 2010 kann auch ein so genanntes "erweitertes Führungszeugnis" beantragt werden (§ 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes). Danach muss der Antragsteller bei der Antragstellung eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Die Stelle muss dabei gemäß § 30 a Abs. 1 BZRG bestätigen, dass der Betroffene beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig ist oder tätig werden soll. Der (beispielhafte) Hinweis der Stelle "Es wird bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen" genügt dabei ebenfalls den Anforderungen.
  • Wird eine solche schriftliche Aufforderung nicht vorgelegt, darf der Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses nicht entgegengenommen werden.
  • Die Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis beträgt ebenfalls 13,00 Euro
  • Die Einzelheiten finden Sie in § 30a des Bundeszentralregistergesetzes.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Wochen wird per Post vom Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn, erteilt und zugesandt

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,00 Euro