Petitionen an die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Petentin/Petent: Eylem Kilic - 

Stop der Rodung des Waldes Tarnowitzer Str. / Rybniker Str. / Lotjeweg

Nach dem vom Stadtplanungsamt veröffentlichten Konzept soll dieser in Bremerhaven seltene wertvolle Wald gerodet werden, um durch einen Investor 24 Reihenhäuser bebauen zu lassen. Nicht ein Baum soll übrig sein und das Waldstück soll durch ein paar neue Bepflanzungen „ersetzt“ werden. Dieses Vorhaben kann diese wertvollen und teilweise riesigen Bäume, die jetzige ökologische / biologische Funktion und den damit verbunden Schutz des Klimas in keinster Weise ersetzen! Wir, die Anwohner der Tarnowitzer Str. und Rybniker Str. fordern den Stop dieser Rodung, da der Bebauungsplan auch im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Wir sehen hier deutliche Missachtungen des Naturschutzgesetzes und des Bundeswaldgesetzes hinsichtlich des Klimaschutzes! Wir fordern die genaue Prüfung durch zuständige Behörden! Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Sinne der Allgemeinheit, nicht im Sinne der Anwohner und schon gar nicht im Sinne der dortlebenden Tiere! Wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und um die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, muss dieses Bauvorhaben sofort versagt werden!

Mitzeichnungen: 35


Anhänge:


Stellungnahmen

Stellungnahme des Stadtplanungsamtes / der unteren Naturschutz- und Waldbehörde 1) Nach dem vom Stadtplanungsamt veröffentlichten Konzept soll dieser in Bremerhaven seltene wertvolle Wald gerodet werden, um durch einen Investor 24 Reihenhäuser be-bauen zu lassen. Stellungnahme zu 1) Für das Areal zwischen Lotjeweg, Tarnowitzer Straße und Rybniker Straße gilt der Be-bauungsplan Nr. 406 „Lotjeweg / Tarnowitzer Straße“. Dieser ist seit dem 29. Mai 2007 rechtskräftig. Er setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,3, I Vollgeschoss und einer offenen Bauweise fest. Mit Ausnahme der seit Rechtskraft des (Link Entfernt) B-Planes entstandenen Straßenrandbebauung an der Tarnowitzer Straße ist der Planbereich bislang unbebaut. Aufgrund der fehlenden Nutzung hat sich in den letzten Jahren auf der tieferliegenden und bislang brachliegenden Fläche (Senke) ein Wald im Sinne von § 2 BremWaldG entwickelt. Der Wald begründet sich durch Gartengehölze und hat sich durch das Auflassen der Gar-tengrundstücke und natürlichen Samenanflug in den zurückliegenden Jahren gebildet. Mit der nunmehr erfolgten Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 506 „Lotjeweg / Tarnowitzer Straße / Rybniker Straße“ soll die ursprüngliche Planungsabsicht der Ent-wicklung eines allgemeinen Wohngebietes an dieser Stelle aufgegriffen und eine Neu-ordnung der Erschließung ermöglicht werden. Dementsprechend hat die Stadtverordne-tenversammlung in ihrer Sitzung am 01. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 506 beschlossen. 2) Nicht ein Baum soll übrig sein und das Waldstück soll durch ein paar neue Bepflanzun-gen „ersetzt“ werden. Dieses Vorhaben kann diese wertvollen und teilweise riesigen Bäume, die jetzige ökologische / biologische Funktion und den verbundenen Schutz des Klimas in keinster Weise ersetzen! Wir die Anwohner der Tarnowitzer Str. und Rybniker str. fordern den Stop dieser Ro-dung, da der Bebauungsplan auch im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Stellungnahme zu 2) Entsprechend der auf eine Wiedernutzbarmachung von Flächen abzielenden Planung wird der Bebauungsplan Nr. 506 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Auch bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind die folgenden naturschutz-fachlichen / waldrechtlichen Aspekte abzuprüfen und ggf. zu kompensieren: - Geschützter Baumbestand gemäß BaumschutzVO des Landes Bremen - Wald im Sinne von § 2 BremWaldG - Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG - Vollzug des Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG) Im vorliegenden Fall ist der vorhandene Wald in einem Flächenverhältnis von 1 : 1 inner-halb Bremerhavens oder im unmittelbar angrenzenden niedersächsischen Umland (Be-zug zu einer bestehenden Waldfläche in Bremerhaven muss gewährleistet sein) zu erset-zen. Da die Fläche als Wald gewertet wird, ist die BaumschutzVO nicht zu beachten. Ge-schützte Biotope sind nicht vorhanden. Zu etwaigen artenschutzrechtlichen Anforderun-gen auf Grund des Vorkommens besonders und / oder streng geschützter Arten können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da die Untersuchungsergebnisse noch nicht vorliegen. 3) Wir sehen hier deutliche Missachtungen des Naturschutzgesetzes und des Bundeswald-gesetzes hinsichtlich des Klimaschutzes! Wir fordern die genaue Prüfung durch zustän-dige Behörden! Stellungnahme zu 3) Die (Link Entfernt) Aufgaben werden durch das Umweltschutzamt als Untere Naturschutz- und Waldbehörde wahrgenommen. Die Bewertungsgrundlagen sind durch den Vorhabenträ-ger vorzulegen. 4) Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Sinne der Allgemeinheit, nicht im Sinne der Anwohner und schon gar nicht im Sinne der dort lebenden Tiere! Wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähig-keit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und um die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, muss dieses Bauvorhaben sofort versagt werden! Stellungnahme zu 4) Wie bereits thematisiert gilt für das betreffende Areal der seit 29. Mai 2007 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 406 „Lotjeweg / Tarnowitzer Straße“. Auf dieser Grundlage sind in den vergangenen Jahren die Baugrundstücke an der Tarnowitzer Straße im Abschnitt zwischen Lotjeweg und Rybniker Straße baurechtlich beurteilt und soweit erforderlich genehmigt worden. Bei der vorliegenden, noch unbebauten Fläche handelt es sich um eine Sandkuhle, die als brachliegender Bereich inmitten des Siedlungsgebietes von Lehe gelegen ist und inso-fern eine klassische Maßnahme der Innenentwicklung darstellt. Die Neuausrichtung auf den Innenbereich und die damit einhergehende Beschleunigung von Planverfahren hat der Gesetzgeber mit seiner Baugesetzbuch-Novelle (Innenentwicklungsnovelle) 2007 ge-zielt in den Fokus genommen mit der Intention, die Innenentwicklung zu fördern, zu for-cieren und gleichzeitig den Außenbereich zu schonen. Um dieses Areal nach nunmehr 17 Jahren Stillstand im tieferliegenden Bereich zu entwi-ckeln hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 506 „Lotjeweg / Tarnowitzer Straße / Rybniker Straße“ gefasst und der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Februar 2024 dem vorliegenden städte-baulichen Konzept als Grundlage des Bebauungsplanes zugestimmt.



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