Wohnsitz abmelden

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.

Die Abmeldung muss erfolgen,

  • bei einem Umzug ins Ausland oder
  • wenn eine Wohnung im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgegeben wird, ohne dass zugleich eine neue Wohnung zu bezogen wird.

Die Abmeldung entfällt in folgenden Fällen:

  • Umzug innerhalb Deutschlands
    In diesem Fall genügt die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Diese teilt der früheren Gemeinde den Umzug mit.
  • Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung.
    Dadurch wird die Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung.
  • Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist beim Hauptwohnsitz oder bei der ortsansässigen Nebenwohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Tagen möglich.

Voraussetzungen

Abmeldung ins Ausland

  • unterschriebenes Abmeldeformular
  • wenn persönliche Vorsprache:
    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)

Abmeldung einer Nebenwohnung, ohne das eine weitere, neue Wohnung in Deutschland bezogen wird.

  • unterschriebenes Abmeldeformular
  • wenn persönliche Vorsprache:
    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)

Hinweise: 

  • Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie abmelden.
  • Bei unverheirateten Lebenspartnern oder Wohngemeinschaften ist für jede Person ein eigenes Abmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben. Erfolgt die Abmeldung durch nur ein Haushaltsmitglied bzw. eine andere dritte Person, muss diese Person schriftlich bevollmächtigt sein.
  • Eine Abmeldung über das Internet ist nicht möglich.
  • Eine Abmeldung kann per Post erfolgen, die Kopie des Ausweises ist erforderlich.

Bei einem Wegzug ins übrige Bundesgebiet ist keine Abmeldung mehr notwendig, da diese durch die Anmeldung bei der Meldebehörde am Ort der neuen Wohnung automatisch erfolgt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
  • Formular: Abmeldung bei einer Meldebehörde

Was muss ich noch wissen?

 Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Welche Fristen sind zu beachten?

2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums. Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofort

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine