Versammlungen und Aufzüge anmelden

Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Bürger- und Ordnungsamt anmelden.

  • Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten berät Anmelder:innen zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten lädt das Bürger- und Ordnungsamt zu einem Kooperationsgespräch ein, in welchem gemeinsam mit der Polizei, Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.
  • Je nach Art und Umfang der Versammlung muss außerdem mit Auflagen gerechnet werden, wie zum Beispiel der Bereitstellung von Ordner:innen, welche die Ordnung innerhalb der Versammlung gewährleisten. Die Versammlung kann auch verboten oder aufgelöst werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
  • Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Voraussetzungen

  • Jede öffentliche Versammlung muss eine/n Leiter:in haben. Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anzumelden. 
  • Damit ist gemeint, dass bevor eine Versammlung öffentlich, etwa durch das Verteilen von Handzetteln, beworben, oder ein Aufruf zur Teilnahme in einem offenen, sozialen Netzwerk eingestellt wird, diese bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden muss.
  • Versammlungsbehörde in der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefülltes Antragsformular

Sie können eine Versammlung über den Onlinedienst, persönlich oder schriftlich anmelden. 

Folgende Informationen muss die Anmeldung enthalten:

  • Name und Anschrift des/der Anmelder:in der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation).
  • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des/der Versammlungsleiter:in.
  • Ort, Zeit und Thema der Versammlung.
  • Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf.
  • Wenn sich eine Versammlung fortbewegt, alle betroffenen Straßen und Plätze.
  • Falls der Einsatz von Ordner:innen geplant ist, deren voraussichtliche Anzahl mitzuteilen.

Onlinedienst 

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Schriftlich (per Mail, per Post, per Fax):

  • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
  • Nutzen Sie dafür das Antragsformular.
  • Füllen Sie den Antrag aus. 
  • Prüfen Sie Ihre Angaben auf Vollständigkeit
  • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax an die zuständige Stelle. 

Anschließend:

  • Das Bürger- und Ordnungsamt bearbeitet Ihre Anmeldung und leitet diese zur Abstimmung an weitere Behörden (zum Beispiel Polizei, Straßenverkehrsbehörde). Diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
  • In der Regel erfolgt dann ein Kooperationsgespräch zwischen dem Bürger- und Ordnungsamt und der Polizei mi den Anmelder:innen.
  • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Mindestens 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe der Versammlung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einzelfallabhängig.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.