Termin vereinbaren (ab Do. 29.02.2024, 13:00 Uhr)
Stockangelschein beantragen
Wer in Fließgewässern des Landes Bremen fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".
Zum Angeln
- in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
- in der Kleinen Weser
- in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
- in dem tideabhängigem Teil der Geeste
wird der "Stockangelschein" benötigt.
Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.
Der Stockangelschein wird von den zuständigen Behörden des jeweiligen Hauptwohnsitzes bei persönlicher Vorsprache ausgestellt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Bremerhaven
- Mindestalter 18 Jahre oder Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 BremFiG
- höchstens 2 Stockangeln
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?
Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3730 der per ordnung@magistrat.bremerhaven.de.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.Wie lange dauert die Bearbeitung?
sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegenWelche Gebühren/Kosten fallen an?
32,00 Euro Erstausstellung Stockangelschein20,00 Euro Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)