Steueridentifikationsnummer erhalten

Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust neu anfordern.

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr finden können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten diese wieder anzufordern. Mehr dazu finden Sie unter "Verfahren".

Voraussetzungen

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei persönlicher Beantragung in den Bürgerbüros:

    Personalausweis oder Reisepass Bei Vertretung durch bevollmächtigte Personen: durch Vollmachtgeber:in unterschriebene Vollmacht. Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. Personalausweis oder Reisepass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers (Kopie möglich)
  • Bei der Beantragung online oder schriftlich über die Bürgerbüros brauchen Sie keine Unterlagen einreichen.
  • Bei Beantragung über das Bundeszentralamt für Steuern müssen keine Unterlagen eingereicht werden.

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.

Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie diese entweder über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) oder bei den Bürgerbüros neu anfordern.

Beantragung über die Bürgerbüros:

Sie können die Meldebescheinigung online, schriftlich oder persönlich vor Ort zu den Öffnungszeiten ohne Termin in einem der Bürgerbüros beantragen:

Online:

  • Nutzen sie den Online-Service. Den Link finden Sie unter "Formulare".
  • Der Onlinedienst führt Sie komfortabel durch den Antrag. 
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre Meldeadresse .

Schriftlich (per Post, per Mail): 

  • Beantragen Sie schriftlich formlos Ihre Steueridentifikationsnummer bei einem der Bürgerbüros.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre Meldeadresse.

Persönlich in einem der Bürgerbüros:

  • Sie können sich Ihre Steueridentifikationsnummer auch persönlich vor Ort zu den Öffnungszeiten in einem der Bürgerbüros ausstellen lassen. Sie brauchen dafür keinen Termin.
  • Bringen Sie bitte die benötigten Unterlagen mit.  
  • Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
  • Die bevollmächtigte Person benötigt dafür:
    • mindestens die Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • eine vom Vollmachtgeber unterschriebene formlose Vollmacht
    • und den eigenen Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Die Steueridentifikationsnummer bekommen Sie vor Ort ausgestellt.

Beantragung über das Bundeszentralamt für Steuern:

  • Füllen Sie dafür das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Persönlich: Die Aushändigung erfolgt sofort an unserer Information.

Online und schriftlich: Die Bearbeitung kann bis zu 2 Wochen betragen.

Beantragung über das Bundeszentralamt für Steuern: 6 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine kosten an.