Prostituiertenschutz Anmeldung von Prostituierten

Seit dem 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Alle Sexarbeiter*innen müssen sich nun behördlich anmelden, um ihre Tätigkeit aufzunehmen oder fortzuführen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Die Betreiber*innen von Prostitutionsstätten dürfen nur noch angemeldete Personen bei sich arbeiten lassen. Bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht können Geldbußen gem. § 33 ProstSchG erhoben werden.

Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit vornehmlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist. Diese Personen müssen sich nicht anmelden.

Anmeldepflichtige Personen müssen vor der regulären Anmeldung an einer gesundheitlichen Beratung sowie an einem allgemeinen Informations- und Beratungsgespräch teilnehmen. Über die Teilnahme der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die bei der behördlichen Anmeldung vorgelegt werden muss. Die gesundheitliche Beratung darf nicht älter als drei Monate sein.

Im Rahmen der Anmeldung ist es möglich eine Aliasbescheinigung auszustellen. Diese berechtigt Sie, sich vor Ihren Arbeitgeber*innen auszuweisen, ohne Ihren Realnamen angeben zu müssen.

Die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung müssen regelmäßig wiederholt werden (näheres hinzu bei den Verfahrenshinweisen).

Die Terminvergaben für die gesundheitliche Beratung, das Beratungs- und Informationsgespräch sowie für die behördliche Anmeldung werden vom Bürger- und Ordnungsamt koordiniert.

Unter der Telefonnummer 0471/590-3730 können Sie einen Termin vereinbaren.

Anmeldeverfahren in Bremerhaven:

Sowohl das persönliche Informations- und Beratungsgespräch als auch die Gesundheitsberatung und die Anmeldung können im Stadthaus 5, 2. Etage, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 30, 27576 Bremerhaven erledigt werden. Hierfür arbeiten das Gesundheitsamt und das Bürger- und Ordnungsamt eng zusammen.

Wir bitten vorab um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0471/590-3730 oder per E-Mail über  ordnung@magistrat.bremerhaven.de. Damit ggf. zum Termin ein notwendiger Dolmetscher zur Verfügung steht, bitten wir auch um Mitteilung in welcher Sprache die Beratung erfolgen soll.

Die Anmeldebescheinigung ist je nach Lebensalter unterschiedlich gültig.
Wenn Sie älter als 21 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeit zwei Jahre; sind Sie zwischen 18 Jahre und 21 Jahre, ist die Anmeldung ein Jahr gültig. Nach Ablauf der jeweiligen Frist muss die Anmeldung erneuert werden.

Für die Anmeldebescheinigung sowie für die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung dürfen Sie Ihren Aliasnamen angeben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben übereinstimmen müssen.
Beide Dokumente (Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung) müssen Sie während der Arbeitszeit bei sich führen.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung nach § 6 ProstSchG mitzubringen:

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Bürger*innen aus der EU; bei Bürger*innen außerhalb der EU wird zusätzlich der Aufenthaltstitel    benötigt,
- Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate),
- Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer,
- Eine Post- bzw. Zustellanschrift (Meldebescheinigung), sofern dies nicht aus dem Personalausweis hervorgeht,
- Ausübungsort(e) - Länder, Kommunen, Städte -,
- 1 aktuelles biometrische Passfotos (35 x 45 mm),
- ggf. Ihr Aliasname.

Gesundheitliche Beratung

Die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG findet ebenfalls in der 2. Etage im Stadthaus 5 statt. Sie ist für Personen zwischen 18 Jahre und 21 Jahre s sechs Monate gültig und für Personen über 21 Jahre ein Jahr gültig. Während der Beratung werden Sie über folgende Themen informiert:

- Verhütung von Infektionskrankheiten,
- Schwangerschaftsverhütung,
- Alkohol- und Drogenkonsum,
- Prostituiertenschutzgesetz,
- Weitere behördliche und soziale Unterstützungsangebote,
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen.

Sie ist vertraulich und bitten daher um Verständnis, dass der Beratungstermin ohne Begleitperson stattfindet. Bei Bedarf wird ein(e) Dolmetscher*in gestellt. Bitte geben Sie diesen Wunsch bei der Terminvereinbarung an.

Im Anschluss an die Gesundheitsberatung kann, sofern gewünscht, unmittelbar die Anmeldung erfolgen. Sofern innerhalb von drei Monaten keine Anmeldung bzw. die Erstellung des Ausweises erfolgen, muss die Gesundheitsberatung erneut durchgeführt werden.

Für die behördlichen Folgeanmeldungen müssen Sie die Bescheinigungen der zwischenzeitlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen ebenfalls bei der Anmeldung vorlegen.

Unter der Telefonnummer 0471/590-3730 können Sie auch für die Folgeberatung- und anmeldung einen Termin vereinbaren.

Was muss ich noch wissen?

Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter dem folgenden Link:

www.bmfsfj.de

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

16,00 Euro Ausstellung der Anmeldebescheinigung;
Gebühr (in Euro): 16,00 für die Ausstellung einer zusätzlichen Aliasbescheinigung