Benachrichtigungen von Bremerhaven.de via Web Push
Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit,
von ausgewählten Nachrichten automatische Benachrichtigungen von Bremerhaven.de zu erhalten.
Dazu werden keine personenbezogenen Daten bei uns gespeichert.
Die einzigen Daten, die wir speichern müssen,
sind Ihre Auswahl der Nachrichten, die Sie abonnieren wollen.
Eine Kopie dieser Daten wird auch lokal bei Ihnen auf dem Gerät gespeichert.
Uns ist es nicht möglich anhand der übergebenen Daten eine Person zu identifizieren.
Zum Senden und Empfangen der Nachrichten wird ein vom Ihrem Browseranbieter zur Verfügung gestellter
Service namens "Web Push" genutzt.
Sie können jederzeit die Einstellungen bei unseren
Datenschutzeinstellungen
anpassen und die Benachrichtigungsfunktion wieder deaktivieren.
Informationen zu den Benachrichtigungen:
Die Benachrichtigungsfunktion wird momentan nicht von allen Geräten unterstützt.
Um Benachrichtigungen erhalten zu können, muss der Browser auf einigen Geräten im Hintergrund geöffnet sein.
Sollten Sie Bremerhaven.de länger als 14 Tage nicht besucht haben,
werden die Benachrichtigungen eventuell von ihrem Gerät automatisch abgestellt.
Sollten keine aktuellen Informationen für die von Ihnen ausgewählten Nachrichten vorliegen
erfolgt auch keine Benachrichtigung.
Um die Benachrichtigungen zu aktivieren, drücken Sie bitte auf den folgenden Knopf und
bestätigen Sie die Abfrage ihres Browsers
Personalausweis beantragen
Der neue Personalausweis kann seit dem 1.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr. Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden.
ab dem 16. Lebensjahr ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
Kinder unter 16 Jahren - erhalten den ePA nur mit ausgeschaltetem elektr. Identitätsnachweis. - benötigen eine besondere Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, aus der hervor geht, ob Fingerabdrücke des Kindes gespeichert werden sollen und ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden.
das Passfoto sollte empfohlener Weise nicht älter als 3 Monate als sein.
Grundfunktionen (immer)
amtliches Ausweisdokument
elektronischer Identitätsnachweis
elektronische Signatur
Zusatzfunktion (freiwillig)
zwei digitale Fingerabdrücke
Hinweise:
keine Umtauschpflicht.
alle Personalausweise nach altem Muster bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer gültig.
das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist wie bisher gebührenfrei.
Voraussetzungen
deutsche Staatsangehörigkeit
Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Welche Unterlagen benötige ich?
Identitätsnachweis z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
1 Biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate) Lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de
bei Namensänderungen, z.B. aufgrund einer Eheschließung: evtl. Auszug aus dem Familienbuch
Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Bei Kindern unter 16 Jahren: Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert. Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet.
Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
Grundsätzlich ist die Abholung (z. Z. nur mit Termin!) von beantragten Personalausweisen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.
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