Termin vereinbaren (ab Mo. 08.01.2024, 12:00 Uhr)
Personalausweis beantragen
Der neue Personalausweis kann seit dem 1.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
- Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden. - ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- Kinder unter 16 Jahren
- erhalten den ePA nur mit ausgeschaltetem elektr. Identitätsnachweis.
- benötigen eine besondere Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, aus der hervor geht, ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben. - bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert.
- mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden.
- das Passfoto sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Grundfunktionen (immer)
- amtliches Ausweisdokument
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
Zusatzfunktion
- zwei digitale Fingerabdrücke
Hinweise:
- das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist wie bisher gebührenfrei.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen. - 1 Biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
Lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de - bei Namensänderungen, z.B. aufgrund einer Eheschließung:
evtl. Auszug aus dem Familienbuch - Sorgerechtsnachweis
bei nur einem Erziehungsberechtigten - Bei Kindern unter 16 Jahren:
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
- Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet. - Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
- Grundsätzlich ist die Abholung von beantragten Personalausweisen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?
Gültigkeitsdauer des Personalausweises
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3470/-3480.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
4 WochenWelche Gebühren/Kosten fallen an?
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahre22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre
Termin vereinbaren (ab Do. 04.01.2024, 09:30 Uhr)