Meldebescheinigung beantragen

Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Meldebescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Für den Antrag auf Wohngeld oder einen B-Schein wird keine Meldebescheinigung benötigt.

Voraussetzungen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Meldeverhältnisse anderen Kommunen können nicht bescheinigt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung:

  • mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • formlose schriftliche Vollmacht
  • Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können

Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

7,50 Euro