Meldebescheinigung beantragen
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Meldebescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
In bestimmten Einzelfällen (z.B. bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder bei einer bestimmten Zweckbindung) kann jedoch auf Antrag eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Für den Antrag auf Wohngeld oder einen B-Schein wird keine Meldebescheinigung benötigt.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung:
- mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- formlose schriftliche Vollmacht
- Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.