Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein wird benötigt zum Führen von erlaubnisfreien Waffen.

Sie brauchen ihn, wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (SRS-Waffen) führen wollen. Die Waffen müssen übrigens ein Zulassungszeichen ("PTB" in einem Kreis) tragen.

(Für den Erwerb und den Besitz von SRS-Waffen ohne dieses Zulassungszeichen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte).
SRS-Waffen können Sie, wenn Sie volljährig sind, frei erwerben und besitzen. Sie brauchen aber den Kleinen Waffenschein, wenn Sie diese Waffen außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Wohnung, Geschäftsräume) mit sich führen. Den Kleinen Waffenschein müssen Sie dann ebenso wie einen Pass oder Personalausweis bei sich tragen. Er wird unbefristet erteilt. Bei fehlender persönlicher Eignung, z. B. Vorstrafen, wird der kleine Waffenschein nicht erteilt.

Wichtig: Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen mit den obigen Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums. Dies gilt auch für das Verschießen von Silvester-Raketen mit entsprechendem Aufsatz, da die Geschosse das Grundstück verlassen. Im Übrigen ist das Führen z. B. einer Schreckschusspistole nicht geeignet, um sich vor Überfällen zu schützen. Eine Bewaffnung erhöht eher die Gefahr einer Eskalation.

Rechtsgrundlagen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

106,00 Euro Verwaltungsgebühr