Kinderreisepass beantragen/verlängern

Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine hohe Fälschungssicherheit.

Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.

Bei Reisen in die USA ist zu beachten:

  • Ein Kinderreisepass reicht für die Einreise nicht aus. Stattdessen wird ein "normaler" Reisepass benötigt.
  • Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über das elektronische Reisegenehmigungssystem des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten beantragt werden kann.

Voraussetzungen

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Foto-Richtlinien mit Ausnahme der Anforderungen zum Format und zum Gesichtsausdruck. Weitere Informationen erhalten Sie unter .
  • Das Kind muss bei der Antragstellung des Passes unbedingt anwesend sein! 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise
  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
  • Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!
  • Kinder ab 10 Jahren müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben!
  • Beim Antrag müssen Angaben über die Größe und die Augenfarbe des Kindes gemacht werden!
  • Alle  Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (d. h. mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • Kinderreisepässe werden für 1 Jahr ausgestellt. Sie können verlängert werden. (Achtung! Abgelaufene Kinderreisepässen können nicht verlängert werden!)
  • Die Gültigkeitsdauer ist längstens auf das Ende des 12. Lebensjahres beschränkt.
  • Neben dem Kinderreisepass oder Reisepasses kann auch (alternativ oder zusätzlich) die Ausstellung eines Personalausweises für ein Kind, das noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat (also auch für Kleinkinder), beantragt werden.
  • Neuausstellung, Verlängerung und Wohnortänderungen werden sofort vorgenommen.

Was muss ich noch wissen?

Gültigkeitsdauer:

1 Jahr bzw. längstens bis zum Ende des 12. Lebensjahres

Hinweis:

  • Kinder ab 10 Jahre müssen unterschreiben.
  • Jede Person erhält einen eigenen Pass und wird nicht in den Pass der Eltern eingetragen.

Weitere Informationen unter Tel.: 115 (zentrale Behördennummer)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofort

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,00 Euro Erstausstellung
6,00 Euro Verlängerung und Änderung (ausgenommen Anschriftenänderung)