Jugendschöffen und Jugendschöffinnen

am Amtsgericht Bremerhaven

Für die Verhandlungen und Entscheidungen der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet.

Für die Verhandlungen und Entscheidungen der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet. Die 5-jährige Amtsperiode der aktuell berufenen Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des 31.12.2023. Daher werden im Jahr 2023 deutschlandweit Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und –schöffen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 neu gewählt.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz entscheiden über die Verfehlungen Jugendlicher die Jugendgerichte beim Amtsgericht. Jugendgerichte sind der Strafrichter/ die Strafrichterin als Jugendrichter/ Jugendrichterin, das Jugendschöffengericht und die Jugendkammer. Das Jugendschöffengericht ist mit dem Jugendrichter/ der Jugendrichterin als Vorsitzendem/ Vorsitzender und zwei Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen, die Jugendkammer mit drei Richtern/ Richterinnen und zwei Jugendschöffinnen/ Jugendschöffen besetzt.

Die Schöffinnen und Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt im gleichen Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter/ Richterinnen beim Amtsgericht aus. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt (Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes) und geben den Urteilen „im Namen des Volkes“ somit besondere Bedeutung.

Voraussetzungen

Als Jugendschöffen sollen zu jeder Hauptverhandlung 2 Personen herangezogen werden, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Die Voraussetzungen brauchen nicht beruflich erworben zu sein. Auch Erfahrung durch die Erziehung von Kindern oder durch ehrenamtliches Engagement wird dafür anerkannt.

Interessierte können sich bewerben, wenn sie

· die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
· bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
· ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Bremerhaven haben und
· unbescholten sind

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie unter

www.justiz.bremen.de

schoeffenwahl2023.de

Was muss ich noch wissen?

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.