Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie selbst oder mit einem Unternehmen einen Gaststättenbetrieb betreiben möchten, müssen Sie eine Erlaubnis nach dem Bremischen Gaststättengesetz beim Bürger- und Ordnungsamt beantragen.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.

Das Bürger- und Ordnungsamt ist zur Entgegennahme von Anträgen auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Persönliche Zuverlässigkeit.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung

    bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

    (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts

    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde

    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)

    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9

    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde) Empfänger ist jeweils der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen -Gaststättenangelegenheiten-, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen
  • Für Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)

    - sind die o. g. Unterlagen für die rechtliche Vertretung (Geschäftsführung) vorzulegen bzw. zu beschaffen. - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 (für die Kapitalgesellschaft) - Auszug aus dem Handelsregister und Gesellschaftervertrag
  • Für Vereine

    - sind die o. g. Unterlagen für die Vorstandsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden vorzulegen bzw. zu beschaffen - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 (für die Kapitalgesellschaft) - Auszug aus dem Vereinsregister

Der Antrag auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven ist beim Bürger- und Ordnungsamt als der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach der Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

189,00 Euro für die personenbezogene Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BremGastG